Grossraubtiere | 60-tägige Bewilligung endet ohne Abschuss
Abschussverfügung für zwei Wölfe im Goms und Val d'Anniviers abgelaufen
Anfang September ordnete Staatsrat Jacques Melly den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d'Anniviers an. Die Abschussbewilligung war während 60 Tagen gültig. Diese Frist ist nun abgelaufen - ohne Abschuss eines Wolfes.
Ein Zeitfenster von 60 Tagen und ein festgelegter Abschussperimeter: Die Rahmenbedingungen für den Abschuss eines Wolfes sind umfangreich und strikt. Nach 2015 und 2016 endet aus Sicht der Behörden auch in diesem Jahr eine Verfügung «erfolglos». Die am 7. September im Amtsblatt veröffentlichte und während 60 Tagen gültige Abschussbewilligung für zwei Wölfe in den Regionen Goms und Val d'Anniviers ist verstrichen.
«Einen Wolf zu schiessen ist nicht so einfach», erklärt nun Yvon Crettenand, Biologe bei der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, gegenüber der Unterwalliser Tageszeitung «Le Nouvelliste». Und weiter: «Der Wolf bewegt sich vor allem in der Nacht. Zudem kann er den Abschussperimeter verlassen. Und schliesslich ist es auch schwierig, sich in der richtigen Distanz zu befinden, um ein derartiges Tier zu schiessen.» Es brauche auch Glück, um einen Wolf zu schiessen, hält der Biologe fest.
Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützten sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung. In den jeweiligen Gebieten wurden im Verlauf des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen. Etliche Tiere wurden verletzt.
msu
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