Abfall | Unterwallis fällt als eine der letzten Bastionen ohne Gebührensäcke
Panik-Entsorgungen im Unterwallis vor Einführung der Sackgebühr
An den Kehrichtsammelstellen der Unterwalliser Dörfer und Städte türmen sich am Neujahrstag Berge von gebührenfreien Abfallsäcken. Grund ist die Einführung der Abfallgebühr ab 1. Januar 2018.
Ab dem 1. Januar 2018 gilt im Unterwallis, was im Oberwallis im Jahr 1993 eingeführt worden ist; die Sackgebühr. Wie unsere Fotos der Moloks in der Stadt Siders vom 1. Januar 2018 zeigen, nutzten viele Einwohner die letzten Tage des alten Jahres dazu, noch rasch den Haushalt zu durchwühlen auf der Suche nach Dingen, die längstens entsorgt werden sollten.
Entsprechend präsentieren sich die Abfallentsorgungsstellen der Sonnenstadt. Bei den Moloks türmen sich Berge von schwarzen, gebührenfreien Abfallsäcken. Nur vereinzelt sind die neuen, weissen Gebührensäcke des Abfallverbandes Unterwallis zu sehen. Damit werden die Abfallcamions auf ihren ersten Touren im neuen Jahr durch die Unterwalliser Dörfer und Städte wohl eine Doppelschicht einlegen müssen, um dem Müll Herr zu werden.
Die neuen Kehrichtsäcke à 35 Liter kosten 1.90 Franken. Rund 83 Prozent der Gemeinden des französischsprachigen Unterwallis haben sich dem System der Sackgebühr angeschlossen. Ursprünglich sollte das Verursacher-Prinzip bei der Abfallentsorgung im Unterwallis per Anfang 2017 eingeführt werden. Die Gemeinden baten aber um einen Aufschub um ein weiteres Jahr, weil sie mehr Zeit für die Fabrikation der Säcke, die Information der Bevölkerung und Anpassungen bei der Infrastruktur der Abfalltrennung benötigten.
Das Bundesgericht hatte 2011 entschieden, dass die Sackgebühr landesweit eingeführt werden muss. Damals gab es noch in 517 Gemeinden keine solche Abgabe. Vor allem die lateinische Schweiz sträubte sich lange gegen die von der Menge abhängige Abfallgebühr. Mit einem System ohne solche Gebühren fehle jeder Ansporn, Abfall zu vermeiden, hatte das Bundesgericht zu seinem Entscheid festgehalten. Dies widerspreche dem schweizerischen Umweltschutzgesetz.
Die Stadt St. Gallen hatte 1975 als erste Schweizer Gemeinde eine Sackgebühr eingeführt. Diese funktioniert nach dem Prinzip, wer mehr Güsel produziert, soll auch mehr bezahlen. Mit Ausnahme des Kantons Genf ist die Sackgebühr heute in allen Kantonen respektive Regionen der Schweiz eingeführt.
zen / pmo
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