Schiessen | Kosten von mehr als zehn Millionen: Bund und Kanton helfen, wenn nötig
120 Schiessstände sanierungsbedürftig
Hundert Tonnen Schwermetalle sammeln sich in den Kugelfängen der Schiessstände im Wallis an. Nun steht die Sanierung der Anlagen bevor. Kosten: mehr als zehn Millionen Franken.
Der Bund unterstützt die Sanierung ziviler Schiessanlagen mit Subventionen, unter der Voraussetzung, dass ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird. Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Dekretsentwurf mit Vorkehrungen, die für die fristgerechte und rechtskonforme Instandsetzung der interkommunalen Schiessstände erforderlich sind, unterbreitet. Die Dienststelle für Umwelt arbeitet gemäss Mitteilung eng mit den Gemeinden und den verschiedenen Instanzen zusammen, um die Sanierungen korrekt zu planen und um sicherzustellen, dass nach 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird.
Gemäss Schreiben des Kantons stellen die Kugelfänge eine Gefahr für landwirtschaftliche Böden und ober- oder unterirdische Gewässer dar und müssen durch Aushub und Entsorgung des stark belasteten Erdmaterials in einer kontrollierten Deponie oder einem Aufbereitungszentrum saniert werden. 31 Kugelfänge sind gemäss den Verantwortlichen bereits saniert. Priorisiert wurden solche in Gewässerschutzzonen. Gegenwärtig gibt es noch 120 sanierungsbedürftige Standorte. Kostenpunkt: mehr als zehn Millionen Franken. Diese gehen gemäss Verursacherprinzip zulasten der Schützenvereine, und falls diese zahlungsunfähig sind, zulasten der Gemeinden. Unter gewissen Umständen gewährt der Kanton Abgeltungen bis maximal 40 Prozent der Kosten. Zudem beteiligt sich auch der Bund an den Kosten, indem er Sanierungen von 300m-Schiessanlagen mit 8000 Franken pro Zielscheibe, und von anderen Anlagen zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten subventioniert, vorausgesetzt, dass nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird.
Für interkommunal betriebene Schiessstände bildet die Aufteilung der Sanierungskosten eine Herausforderung. Deshalb hat der Staatsrat einen Dekretsentwurf zur Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes verabschiedet und dem Grossen Rat unterbreitet. Es sieht vor, bei interkommunalen Schiessanlagen, deren Vereine als zahlungsunfähig eingestuft werden, die Ausfallkosten anteilsmässig auf die Gemeinden zu übertragen, deren Schiessvereine sich den Betrieb der Anlage teilen oder darin Schiessveranstaltungen durchführen.
pd/ip
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