Fussball | Seit November
Verfahren im Fall von UEFA-Übertragungsrechteverkauf eingestellt

Das Verfahren übr die Vergabe der TV-Rechte ist eingstellt.
Foto:
Der Tatverdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Veruntreuung hat sich bei den Untersuchungen im Zusammenhang mit der UEFA in der Schweiz nicht erhärtet. Zu diesem Schluss ist die Bundesanwaltschaft (BA) in ihrer Einstellungsverfügung gekommen. Sie hatte im Fussball-Untersuchungskomplex im April 2016 ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.
Das Strafverfahren sei im November eingestellt worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag auf Anfrage mit. Sie bestätigte einen Artikel von "Tages-Anzeiger", "Der Bund" und "Berner Zeitung" vom gleichen Tag. Dass es im Ausland zu Straftaten gekommen sei, könne jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Gegenstand der 2016 begonnenen Ermittlungen war der Kauf von TV-Übertragungsrechten von Champions League Spielen der UEFA.
Die Bundesanwaltschaft hatte nach den Enthüllungen um die "Panama Papers" Hausdurchsuchungen beim europäischen Fussballverband UEFA in Nyon VD durchgeführt.
Bundesanwalt Michael Lauber hatte damals angegeben, die Behörde habe schon vor den Enthüllungen Informationen zu TV-Verträgen der UEFA gehabt. "Was wir dann aus den Panama-Papieren erfahren haben, reichte, um zu sagen: So, jetzt haben wir genug, um bei der UEFA Dokumente zu holen", führte Lauber damals aus.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar