Fussball | Massnahme könnte zur Folge haben, dass keine Übertragungsrechte für die Schweiz mehr vergeben würden

Bundesrat gegen Massnahmen zur Übertragung von Fussballspielen

SVP-Nationalrat Luzi Stamm (AG) kritisiert in seiner Motion, dass auch wichtige Fussballspiele zunehmend nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr verfolgt werden könnten. Der Bundesrat bestätigt den Trend. Aus seiner Sicht reichen aber die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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SVP-Nationalrat Luzi Stamm (AG) kritisiert in seiner Motion, dass auch wichtige Fussballspiele zunehmend nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr verfolgt werden könnten. Der Bundesrat bestätigt den Trend. Aus seiner Sicht reichen aber die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 15.08.19 0
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Der Bundesrat will die Sportveranstalter nicht verpflichten, die Übertragungsrechte wichtiger Fussballspiele der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er erachtet eine solche Massnahme als unrealistisch.

Die Pflicht liesse sich gegenüber Sportveranstaltern und Rechteinhabern im Ausland nicht durchsetzen, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Luzi Stamm (AG).

Die Massnahme könnte ausserdem zur Folge haben, dass keine Übertragungsrechte für die Schweiz mehr vergeben würden. Eine Verpflichtung inländischer Sportveranstalter und Rechteinhaber wiederum wäre wegen der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit problematisch.

Zunehmend nur gegen Bezahlung

Stamm kritisiert in seiner Motion, dass auch wichtige Fussballspiele zunehmend nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr verfolgt werden könnten. Der Bundesrat bestätigt den Trend. Aus seiner Sicht reichen aber die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Diese schreiben vor, dass in jeder Sprachregion mindestens 80 Prozent der Haushalte Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangen können. Dazu gehörten auch die für das Schweizer Publikum wichtigsten Fussballspiele, schreibt der Bundesrat.

Dazu gehörten die Halbfinal- und Finalspiele der WM und EM sowie alle Spiele mit Beteiligung der schweizerischen Nationalmannschaft. Auch der Final des schweizerischen Fussball-Cups sei im Free-TV zu zeigen. Die Sportveranstalter beziehungsweise Rechteinhaber und TV-Sender hätten die rechtlichen Vorgaben bisher respektiert.

Frauensport findet statt

Der Bundesrat sieht auch keine gravierende Diskriminierung von Frauen in der Sportberichterstattung, wie er in seiner Antwort auf einen anderen Vorstoss schreibt. Gemäss Angaben der SRG nehmen im laufenden Jahr bei rund 55 Prozent der ausgestrahlten Sportevents sowohl Athletinnen als auch Athleten teil. Rund 35 Prozent sind reine Männer- und rund 10 Prozent reine Frauenwettbewerbe.

Folglich berichte die SRG in der Tat etwas weniger über Sportlerinnen, hält der Bundesrat fest. Sie setze die Priorität konzessionsgemäss auf Sportarten und Sportereignisse, die einen wesentlichen Bezug zur Schweiz aufwiesen, unabhängig von der Geschlechterfrage. Bei der Frauen-Fussball-WM habe sie indes 25 Spiele live ausgestrahlt, obwohl sich das Schweizer Frauenteam nicht qualifiziert habe.

Er teile die Ansicht nicht, dass dem Schweizer Publikum ein irreführendes und unrealistisches Bild über Frauensport vermittelt werde, schreibt der Bundesrat. Dass die SRG die Berichterstattung über Frauen im Sport verstärke, begrüsse er aber sehr. Erkundigt hatte sich Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG). Sie wollte wissen, wie der Bundesrat die Tatsache beurteile, dass sich die Sportberichterstattung vorwiegend um Männer drehe.

15. August 2019, 20:00
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