Wolf | Der Wolf soll gejagt werden dürfen
Ständeratskommission will den Schutz des Wolfes aufheben
Der Wolf soll in der Schweiz gejagt werden dürfen. Das verlangt die Umweltkommission des Ständerates. Sie hat einem Vorstoss des Walliser CVP-Ständerates René Imoberdorf zugestimmt.
Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission für die Motion aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt das Parlament zu, muss der Bundesrat das Jagdgesetz ändern. Der Wolfsschutz war erst vor kurzem gelockert worden.
Seit vergangenem Sommer dürfen Jungwölfe eines Rudels unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden - etwa dann, wenn sich die Wölfe regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Das Parlament hatte den Bundesrat mit der Annahme einer Motion von Ständerat Engler (CVP/GR) damit beauftragt, den Schutz zu lockern.
Wolf als jagdbare Art
Der Vorstoss von René Imoberdorf geht nun aber deutlich weiter: Der Wolf soll als jagdbare Art eingestuft werden. Die Mehrheit der Ständeratskommission ist der Auffassung, die Zunahme der Wölfe müsse gebremst werden, wie es in der Mitteilung heisst. Die Bedenken der Bergkantone seien ernst zu nehmen. Die bisherigen Massnahmen mit dem Herdenschutz und einzelnen Abschüssen von Wölfen reichten nicht.
Die Kommissionsmehrheit sei sich sich bewusst, dass die Jagd auf den Wolf nicht vereinbar wäre mit dem Verbleib in der Berner Konvention, die den Wolf als streng geschützte Tierart führt, hält die UREK fest. Für die Minderheit komme die Jagd auf den Wolf schon nur aus diesem Grund nicht in Frage.
Ausgewogene Lösung
Die Gegnerinnen und Gegner sind ausserdem der Auffassung, die erfolgte Lockerung des Schutzes sei eine ausgewogene Lösung, die sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung trage.
Der Kommission lag auch eine Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem Titel "Wolf. Fertig lustig!" vor, die dasselbe fordert wie Imoberdorfs Motion. Die Initiative lehnte die Kommission jedoch ab. Bei einem Ja zur Standesinitiative müsste das Parlament selber eine Gesetzesänderung ausarbeiten, bei einem Ja zur Motion erhielte der Bundesrat den Auftrag dazu.
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Kommentare
Bernd - ↑2↓2
Es ist erstaunlich mit welcher Geilheit das Ausrotten von Tieren voran getrieben wird.
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lynx - ↑0↓5
offenbar waren Sie nur noch eine Marionette von Herr Rieder....so geht es auch....
doch damit soll er wissen, wofür er sich hier im Wallis einsetzen soll....
wir können genug mobilisieren, um Ihn zu Fall zu bringen....
einsetzen für uns und unsere Umwelt......
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lynx - ↑0↓1
Weter Herr Imoberdorf,
offenbar können Sie nur immer ins "gleiche Rohr" blasen und damit "Polemik" generieren.
Hier für alle die schon 2014 eingereichte Motion, welche bei weitem abgewiesen wurde....
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14.3570 – Motion
Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen
Eingereicht von
Imoberdorf René
Imoberdorf René
Übernommen von Rieder Beat Einreichungsdatum19.06.2014Eingereicht imStänderatStand der BeratungenIm Rat noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) zu unterbreiten, sodass der Wolf als ganzjährig jagdbare Art eingestuft wird.
Begründung
Der Wolf verursacht in der Schweiz erhebliche Probleme. Hauptleidtragende sind die Landwirte und immer mehr auch die Jagd. Schäden entstehen aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise dem Tourismus. Hier kommt es durch den Einsatz von Herdenschutzhunden immer wieder zu Konflikten. Ein vollständiger Schutz vor Wolfsschäden ist in der Schweiz nicht möglich. Eine aktuelle Studie zeigt beispielsweise für den Kanton Wallis, dass ein Viertel der Alpen nicht schützbar ist. Angesichts der grossen Wolfsbestände insbesondere in Osteuropa ist es nicht nachvollziehbar, warum die Schweiz einschneidende Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen und hohe Kosten für die Prävention und Schadensbewältigung hinnehmen sollte.
Mit der Überweisung der Motion Fournier 10.3264 haben National- und Ständerat ein eindeutiges Vorgehen in der Wolfsproblematik festgelegt. Die Motion Fournier sieht ein zweistufiges Vorgehen vor: In einer ersten Phase soll die Berner Konvention nachverhandelt werden, sodass der Wolf in der Schweiz jagdbar wird. Sollten diese Nachverhandlungen scheitern, so muss in einem zweiten Schritt die Berner Konvention gekündigt und bei einem späteren Wiederbeitritt ein Vorbehalt bezüglich Wolf angebracht werden, wie dies bei 11 Ländern bereits der Fall ist.
Unabhängig von diesen Verhandlungen mit der Berner Konvention muss auch das nationale Recht angepasst werden. Das Jagdgesetz legt die jagdbaren Arten in Artikel 5 abschliessend fest. Alle Arten, die nicht in Artikel 5 als jagdbar aufgeführt sind, gelten gemäss Artikel 7 als geschützt. Der Bundesrat wird deshalb mit der vorliegenden Motion beauftragt, den Wolf in die Liste der ganzjährig jagdbaren Arten aufzunehmen. Auf die Festlegung einer Schonzeit ist zu verzichten.
Stellungnahme des Bundesrates vom 03.09.2014
Im 19. Jahrhundert wurde der Wolf in ganz Europa intensiv gejagt und fast ausgerottet. Er wurde daher im 20. Jahrhundert im internationalen und nationalen Recht unter Schutz gestellt. Nun kehrt er im 21. Jahrhundert durch natürliche Einwanderung in unser Land zurück. Bereits im Jahr 2003 (Motion Maissen 01.3567) hat sich das Bundesparlament deshalb mit dem Schutzstatus des Wolfs befasst. Der Antrag auf die Rückstufung von "geschützt" zu "jagdbar" wurde abgelehnt. Dagegen wurde der Bundesrat 2003 beauftragt, die Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) anzupassen und von der Verwaltung ein Konzept Wolf Schweiz erarbeiten zu lassen, sodass die Berglandwirtschaft nicht unzumutbar eingeschränkt und der Abschuss von Einzeltieren, die grossen Schaden stiften, erlaubt wird. Tragende Säulen waren bereits in diesem ersten Konzept Wolf Schweiz die Verhütung von Schäden durch den Schutz der Nutztierherden, insbesondere auf den Sömmerungsalpen, sowie Schadenvergütung durch die öffentliche Hand.
Vor drei Jahren bildete sich in der Schweiz das erste Wolfsrudel. Als Reaktion auf diese Situation hat der Bundesrat 2012 die Jagdverordnung wiederum revidiert. Mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage wurde die Möglichkeit geschaffen, sich etablierende Wolfsbestände durch Abschüsse zu regulieren, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen grosse Schäden an den Nutztieren entstehen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Herdenschutzmassnahmen zwar keinen hundertprozentigen Schutz gegen Raubtierübergriffe bieten, sie können jedoch die Schadenfälle um ein Vielfaches reduzieren. 2013 hat der Bundesrat deshalb die Jagdverordnung ein weiteres Mal revidiert, um einerseits den rechtlichen Rahmen für den Herdenschutz zu schaffen und diesen zu professionalisieren und um andererseits wirksame Schutzmassnahmen finanziell abzugelten.
Der Bundesrat unterstützt auch die Motion Engler 14.3151, die verlangt, dass in Zukunft nicht nur bei Schäden in der Landwirtschaft Wolfsabschüsse möglich sein sollen, sondern auch wenn vorrangige öffentliche Belange wie zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet sind. Diese gesetzgeberischen Entwicklungen erfolgen unter Beachtung von Artikel 78 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bedrohte Arten vor der Ausrottung schützt.
Die in der Motion Fournier 10.3264 geforderte Kündigung der Berner Konvention mit anschliessendem Wiederbeitritt mit Vorbehalten wird mit der Anpassung des Schutzstatus des Wolfs begründet. Der Bundesrat hat stets darauf aufmerksam gemacht, dass er die Kündigung und den Wiedereintritt weder staatspolitisch noch juristisch als vertretbar erachtet. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie der vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen Motion Engler 14.3151 den Anliegen der Motion Fournier zur Herabsetzung des Status des Wolfes adäquat Rechnung getragen wird. Eine Kündigung der Berner Konvention ist demnach auch fachlich nicht hinreichend begründet. Wegen Problemen im Umgang mit einer einzelnen Art das gesamte internationale Abkommen zu kündigen hätte negative Folgen für den Schutz vieler Arten und Lebensräume und widerspricht dem Gebot der Verhältnismässigkeit.
Gemäss Jagdgesetz sind nur die beiden gebietsfremden und deshalb unerwünschten Säugetierarten Waschbär und Marderhund sowie die verwilderte Hauskatze ganzjährig jagdbar. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass sich diese drei Arten ausbreiten. Den einheimischen, aber heute noch seltenen Wolf auf dieselbe Stufe zu setzen widerspricht der Bundesverfassung (Art. 78 Abs. 4 BV).
Antrag des Bundesrates vom 03.09.2014
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Ich empfinde dies einfach lächerlich, sich so und im Trittbrett von anderen profilieren zu müssen.
Oder sind Sie etwa ein "bespielbare Marionette"....???
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lynx - ↑8↓3
Entschuldigung, Herr Imoberdorf (Name),
oder wie sieht es denn aus mit den "Gefahrenguttransporten" auf der Simplonpassstrecke....
Ich frage mich, wann es zu einem umweltbelastenden Unfall kommt? Geschweige denn die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung (Luft- und Abflusswasserbelastung etc.) Wie äussern Sie sich dazu?
Wären das nicht Themen, für die Sie sich einsetzen sollten?
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lynx - ↑10↓4
apropos Politik, wie sieht es denn aus für die Zukunft der Lonza/Visp und Syngenta/Monthey?
Sind das nicht wichtige Arbeitgeber hier im Wallis?
Dazu kommt noch Herr Imboden, wie sieht es denn nun wirklich aus mit der Quecksilberbelastung im Zentralwallis?
Wäre das nicht etwas, womit Sie sich beschäftigen könnten?
Wir kennen ja die Altlasten aus den 70er und 80er Jahren bezüglich Aluminium.
Wenn sich nun ein Puzzle aus der Natur seinen Lebensraum zurückerobern will, so kennt der "Mensch" nichts anderes, als es wieder zu eliminieren? Ist das der Sinn?
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Kurt - ↑12↓12
Der Wolf gehört ins Wallis.
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lynx - ↑21↓17
Ist das das dringendste Anliegen des Oberwalliser Ständerats oder einfach ins "gleiche Rohr blasen" wie die "Jäger- und Schäfergemeinschaft"?
Ein "gutes Beispiel" aus der "Schäferschaft" haben wir ja gesehen.
Ist das Ihre Meinung von Politik machen, ich glaube, dazu gibt es dringenderes zu bewältigen (Turtmann).
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Schafhirt - ↑23↓14
Der Mensch tötet alles was ihm nicht passt - oftmals auch seinesgleichen - oder gar sich selbst (gibt dann immer ein Riesengejammer der Zurückgebliebenen). Trotzdem hat es zuviele Menschen. Es gibt z.Zt. eine Organisation im nahen Osten, die tötet auch alles was ihnen nicht passt, das wird dann aber als "Fertig Lustig" empfunden (die Kreuzzüge waren nichts wesentlich Anderes) - Der Mensch ist und bleibt das komischste Lebewesen auf diesem Planeten - sozusagen "im Oberstübli" nicht ganz bei Sinnen.
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Schaffi - ↑22↓24
Entlich jemand der diesen verückten Wolfsbefürwortern die Stirne bietet. In unserer Region wo viele noch von Berglandwirtschaft und mit der Sömmerung der Tiere in den Alpen leben, haben Raubtiere wie Wolf und Bär nichts verloren. Wieso haben unsere Vorfahren alle ausgerottet? Sicher nicht zum Spass, sonder um zu überleben.
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lynx - ↑20↓14
Ja, damit man zu Beginn des Sommers die Tiere auf die Alp treiben und sich selbst überlassen kann. Wie sonst hat man über 100 Saaser Mutten stehlen können?
Ein anderes Beispiel dazu hat ja auch der Kollege aus dem Nikolaital gegeben.
Ich glaube kaum, dass einer heute noch so auf die Sömmerungsbeiträge angewiesen ist. Wenn einem die Tiere etwas bedeuten, so ist man auch dazu bereit, für einen genügenden Herdenschutz zu sorgen.
Oder soll ich nochmals die Alpbewirtschaftungs- und Sömmerungsbeiträge pro Tier anfügen?
Jopi - ↑28↓22
Ein grosser Dank an René Imoberdorf!
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