Zweitwohnungen | Zweitwohnungssteuer in Silvaplana vom Tisch
Absage an erste Zweitwohnungssteuer der Schweiz in Silvaplana
Eine neue Zweitwohnungssteuer ist in Silvaplana GR nach jahrelangem Streit endgültig vom Tisch. Die Gemeindeversammlung des Engadiner Ferienortes gab der schweizweit ersten Steuer dieser Art am Mittwochabend eine klare Absage.
Die Gemeinde wollte mit der im Grundsatz schon 2010 beschlossenen Steuer gegen "kalte Betten" kämpfen, gegen Ferienwohnungen mit geschlossenen Fensterläden, die den Grossteil des Jahres verwaist sind. Besteuert werden sollten nur privat genutzte Ferienwohnungen, die nicht nicht kommerziell vermietet werden.
Am Mittwoch befanden die Stimmberechtigten über eine Initiative, welche die Aufgabe der Bestrebungen zur Einführung der Steuer verlangte und über den Gegenvorschlag des Gemeindevorstandes, eine abgeschwächte Form der ursprünglich vorgesehenen Zweitwohnungssteuer.
Mit 105 zu 45 Stimmen entschieden sich die Abstimmenden zuerst deutlich für die Initiative und gegen den Gegenvorschlag. Danach nahmen sie die Initiative mit grossem Mehr an.
Jahrelanges Seilziehen zu Ende
Damit geht ein mehrjähriges Seilziehen zu Ende. Nachdem die Ferienhausbesitzer auf ihrem Gang durch die Instanzen beim Bundesgericht angelangt und dort abgeblitzt waren, wollte die Gemeinde die 2010 beschlossene Steuer von zwei Promille des Wohnungswerts auf Anfang 2015 endlich einführen.
Fünf junge Leute aus Silvaplana verlangten dann aber mit einem Wiedererwägungsgesuch, den Beschluss der Gemeindeversammlung von 2010 über die Zweitwohnungssteuer rückgängig zu machen. Im Dezember 2014 folgte ihnen die Gemeindeversammlung mit nur einer Gegenstimme und sistierte die Einführung der Steuer.
Später wurde die Initiative nachgereicht. Der Gemeindevorstand reagierte mit dem Vorschlag der abgeschwächten Steuer. Ferienwohnungsbesitzer, die ihre Wohnung mehr als 90 Tage im Jahr nutzten, sollten von der Steuer befreit werden. Bei einer Eigennutzung von 46 bis 90 Tagen wäre noch der halbe Steuersatz zum Tragen gekommen.
Ferienwohnungsbesitzer drohten mit Konsequenzen
Ob sich die jungen Einheimischen, die sich gegen die Steuer auflehnten, vor den Karren der Zweitwohnungsbesitzer spannen liessen oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Fakt ist, dass Ferienwohnungsbesitzer - im 1100-Seelen-Dorf Silvaplana sind es gegen 1800 - begonnen hatten, ihrem Ärger Luft zu verschaffen.
Sie schrieben Leserbriefe und klagten, sie fühlten sich nicht mehr willkommen. Gleichzeitig warnten sie die Gemeinde, es sei der falsche Weg, mit Strafsteuern jene Gäste zu vergraulen, die jahrzehntelang das einheimische Gewerbe berücksichtigt hätten. Und sie drohten, eben jenes Gewerbe nicht mehr zu berücksichtigen.
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Kommentare
Peter - ↑1↓0
Wenn Zweitwohnungssteuer eingefuehrt wird wo unsere Apartement ist, verkaufe wir die Wohnung. Wir zahlen jezt schon fast 5000 Franken Kosten (Auch Einkommenssteuern an Kanton und Gemeinde als auslaendische Tourist). Wir haben immer eingekauft in die lokale Laeden in Unterbaech. Wir haben vielen Bekannten ueberredet Ferien zu machen ins schoene Wallis. Das Problem sind nicht die Zweitwohnungen, die Schweiz wird zu teuer im Vergleich mit andere Laender. Eine Zweitwohnungssteuer fuehlen wir als nicht mehr Wilkommen ins Wallis seit mehr als 45 Jahre seit wir hier die Ferien verbringen.
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Beat Fehr - ↑9↓5
Die Strafsteuer (Wucher-Kurtaxe) steht im Goms kurz vor der Einführung, man lässt sich die Butter nicht mehr vom Brot nehmen, stösst die Eigentümer von Zweitwohnungen vor den Kopf. Die Gemeinden lassen ihre Stimmberechtigten einer fünf- bis sechsfachen Erhöhung der Jahrespauschale zustimmen - ohne erkennbare Gegenleistung. Und gegenüber den Abgezockten, verkaufen sie die sehr hohen Abgaben noch unverfroren als win-win Situation.
Von einer Steuererleichterung ab 46 Eigennutzungstagen oder gar Befreiung ab 90 Tagen, wie das im WB-Artikel erwähnt wird, war bis heute nie die Rede – wäre aber eine ehrliche und faire Lösung – wenn man schon vorgibt, mit diesem Reglement die kalten Betten zu bekämpfen.
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