Zweitwohnungsanteil | Bundesamt für Raumentwicklung präsentiert neue Zahlen

19 Gemeinden neu mit Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent

Zweitwohnungsanteil. Seit letztem Sommer weisen in der Schweiz 19 Gemeinden neu einen Wert von über 20 Prozent auf.
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Zweitwohnungsanteil. Seit letztem Sommer weisen in der Schweiz 19 Gemeinden neu einen Wert von über 20 Prozent auf.
Foto: zvg

Quelle: SDA 29.03.18 0
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In 373 von insgesamt 2222 Gemeinden in der Schweiz liegt der Anteil der Zweitwohnungen über 20 Prozent. Neu dazu gekommen sind seit letztem Sommer 19 Gemeinden. In 24 Gemeinden sank der Zweitwohnungsanteil auf unter 20 Prozent.

Diese Zahlen hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Donnerstag bekannt gegeben. Vor einem Jahr hatten 422 von insgesamt 2255 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Die Basis für die Berechnung bilden die Wohnungsinventare der Gemeinden.

Die betroffenen Gemeinden und Kantone haben nun dreissig Tage Zeit, um Stellung zu nehmen und allenfalls die Angaben zu den Wohnnutzungen zu präzisieren. Anfang Mai wird das ARE definitiv bestimmen, welche Gemeinden über 20 Prozent liegen und somit die Zweitwohnungsregeln anwenden müssen.

Auf Basis der Inventare kommen folgende 19 Gemeinden neu über 20 Prozent: Im Kanton Graubünden Tamins, Lostallo, Küblis und Schiers, im Kanton Waadt Chessel, Avenches, Provence, Prévonloup und Le Chenit, im Kanton Wallis Monthey, Dorénaz und Savièse sowie in den übrigen Kantonen Le Cerneux-Péquignot NE, Saignelégier JU, Innertkirchen BE, Greppen LU, Roggenburg BL, Schönengrund AR und Tenero-Contra TI.

Drei Walliser Gemeinden neu unter 20 Prozent

Die meisten der 24 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent gesunken ist, liegen in der Romandie. Es handelt sich um zehn Gemeinden im Kanton Waadt, vier im Kanton Jura, drei im Kanton Wallis, zwei im Kanton Freiburg sowie je eine in den Kantonen Bern, Solothurn, Thurgau, Tessin und Neuenburg.

Volk und Stände hatten 2012 die Zweitwohnungsinitiative angenommen und damit beschlossen, den Zweiwohnungsbau einzuschränken. Das Gesetz zur Umsetzung ist seit 2016 in Kraft. In Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, dürfen grundsätzlich keine Zweiwohnungen mehr gebaut werden. Allerdings lässt das Gesetz Ausnahmen zu, etwa für die Umnutzung bestehender Gebäude.

29. März 2018, 11:53
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