Abstimmung | Urnengang über Wohnungsbau und Strafnorm
Zwei eidgenössische Vorlagen
Heute Sonntag entscheidet das Stimmvolk über die Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" und den Diskriminierungsschutz für Homo- und Bisexuelle. Umfragen lassen ein Nein zur Initiative erwarten, die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm dagegen hat gute Chancen. In den Saaser Gemeinden finden zudem Konsultativabstimmungen über eine Fusion der vier Gemeinden statt.
Am Sonntag findet in den Gemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund ferner eine Konsultativabstimmung über eine Fusion der vier Gemeinden statt. Die Gemeinderäte der vier Gemeinden analysieren dann das Abstimmungsresultat aus dem Gesamtergebnis und aus den Einzelresultaten der Gemeinden und entscheiden anschliessend einzeln über die weitere Vorgehensweise. Entsprechend diesem Entscheid sollen schliesslich die erforderlichen Daten und Grundlagen für eine mögliche Gemeindefusion erarbeitet werden, damit 2021 oder 2022 die Stimmbürger über eine Fusion an der Urne abstimmen können.
Nationale Vorlagen
Die Ergänzung des Strafgesetzbuchs hatte das Parlament beschlossen. Damit soll Hetze und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar werden. Heute besteht der Diskriminierungsschutz nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie oder Religion.
Gegen die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm haben sich die SVP und die EDU engagiert. Sie sprachen im Abstimmungskampf von einem "Zensurgesetz". Meinungsäusserungsfreiheit umfasse das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passten. Dieses dürfe nicht eingeschränkt werden.
Auch die Befürworterinnen und Befürworter betonten den Stellenwert der Meinungsäusserungsfreiheit. Hass sei aber keine Meinung. Ausserdem stehe in der Verfassung ebenfalls, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen sei. Gemäss Umfragen teilt eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten diese Meinung, es wird eine klare Annahme der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm erwartet.
Unterschiedliche Probleme
Die Wohnbau-Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands hingegen könnte von den Stimmenden bachab geschickt werden. In den letzten Umfragen lagen Gegner und Befürworter etwa gleichauf, der Trend ging aber klar Richtung Nein. Selbst wenn es ein Volksmehr geben sollte: Die Hürde des Ständemehrs dürfte sich für die Initiative als zu hoch erweisen.
Unter Wohnungsmangel und exorbitanten Mieten leidet nämlich nicht das ganze Land. Im Mittelland stehen viele neue Wohnungen leer, im Durchschnitt waren die Mieten in den letzten Jahren stabil geblieben. Für Normalverdienende unerschwingliche Mieten, hunderte Bewerbungen auf ein Wohnungsinserat: Diese Phänomene kennen vor allem grosse Städte wie Zürich, Bern, Lausanne oder Genf.
Gegen den Mangel an Wohnungen würde die Initiative möglicherweise wenig ausrichten, vielleicht aber gegen die hohen Mieten. Sie fordert, dass zehn Prozent der neuen Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger sein müssen. Diese vermieten in der Regel zu Kostenmieten und sind damit spürbar günstiger als kommerzielle Vermieter.
Kontraproduktive Initiative
Die Quote soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden. Bürgerliche Parteien-, Hauseigentümer- und Wirtschaftsverbände lehnen einen solchen Wettbewerbsvorteil für die öffentliche Hand ab. Sie befürchten sogar, dass der Quoten-Druck die Grundstückspreise in die Höhe treiben könnte.
Der Bundesrat schätzt, dass die Umsetzung der Initiative Mehrkosten von 120 Millionen Franken im Jahr verursachen würde. Mit einem indirekten Gegenvorschlag schlug er dem Parlament vor, während zehn Jahren für zinsgünstige Darlehen 25 Millionen Franken zusätzlich pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Damit könnte wie bisher der Bau von etwa 1500 Wohnungen pro Jahr subventioniert werden. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
21 Sachvorlagen in 13 Kantonen
Neben den beiden eidgenössischen Vorlagen können die Stimmberechtigten in 13 Kantonen über insgesamt 21 Sachvorlagen abstimmen. Im Kanton Neuenburg beispielsweise steht eine kantonale Initiative zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre zur Diskussion. Neuenburg wäre nach Glarus erst der zweite Schweizer Kanton, der das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 einführen würde.
In den Kantonen Bern und Freiburg wird über den Kantonswechsel der noch-bernischen Kleinstgemeinde Clavaleyres entschieden, die zum Kanton Freiburg wechseln will. Zudem geht es im Kanton Bern um einen Kredit für einen Transitplatz für Fahrende an der Autobahn A1 in Wileroltigen. Im Aargau steht eine Verschärfung der Einbürgerungsgesetzgebung zur Diskussion
Ersatzwahlen in zwei Kantonen
In den Kantonen Waadt und Jura stehen zudem Regierungsratsersatzwahlen an. In der Waadt geht es um die Nachfolge von Jacqueline de Quattro (FDP), die in den Nationalrat gewählt wurde. Favoritin ist ihre Parteikollegin Christelle Luisier, die sich allerdings gegen drei weitere Kandidaturen durchsetzen muss, darunter eine erst 19-jährige Klimaaktivistin.
Im Kanton Jura bewerben sich zwei Frauen und ein Mann um den frei werdenden Sitz von CVP-Regierungsrat Charles Juillard, der in den Ständerat gewählt wurde. Die frühere Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP) wird dabei von einer Sozialdemokratin und einem SVP-Kandidaten herausgefordert.
sda/wh
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