Vorsorge | Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss

Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben bleibt bei 1 Prozent

Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.
1/1

Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.11.19 0
Artikel teilen

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2020 zu mindestens 1 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgte damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.

In dem Gremium, in dem auch Versicherungen und Sozialpartner vertreten sind, hatte die Empfehlung für eine Kontroverse gesorgt. Die von der BVG-Kommission angewendete Formel ergab nämlich einen Wert von weniger als 1 Prozent. Trotzdem empfahl die Mehrheit, beim aktuellen Mindestzinssatz zu bleiben. Als Grund dafür gab die Kommission unter anderem an, damit das Vertrauen in die 2. Säule stärken zu wollen.

Entsprechend zufrieden zeigte sich der Gewerkschaftsbund in einer ersten Reaktion auf den Entscheid des Bundesrats. Die Pensionskassen hätten im Lauf dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet, schreibt er. Es sei deshalb positiv zu bewerten, dass der Bundesrat den Mindestzins nicht unter 1 Prozent senke, wie es Versicherungen und Arbeitgeber gefordert hätten.

Formelstreit

Der Arbeitgeberverband hatte sich über die Empfehlung der BVG-Kommission empört gezeigt. Diese missachte nicht nur das schwierige Umfeld der Vorsorgeeinrichtungen, sondern schlage auch die eigenen Regeln in den Wind, kritisierte er damals. Zwar herrsche ein Formelstreit. Alle in den letzten Jahren angewendeten Formeln zeigten für 2020 aber einen Mindestzins von 0,5 Prozent an.

Diesen Satz empfahl der Arbeitgeberverband dem Bundesrat. Der Pensionskassenverband Asip stösst ins gleiche Horn. Die aktuellen Formeln ergäben Werte weit unter 1 Prozent, schreibt er in einer Mitteilung. Zudem sei das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken.

Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist in erster Linie die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach eigenen Angaben hatte die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung dieses Jahr auch die Tragbarkeit für die Vorsorgeeinrichtungen im Bezug auf die möglichen Finanzmarkterträge und andere Kriterien berücksichtigt.

Bundesrat hält Kurs

In seiner Mitteilung verweist der Bundesrat einerseits auf die tiefe Rendite der Bundesobligationen. Der Zins für 10-jährige Bundesobligationen ist derzeit negativ. Andererseits berücksichtigte der Bundesrat die positive Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Swiss Performance Index habe bis Ende September 2019 um 24,4 Prozent zugelegt, schreibt er.

Aufgrund der guten Entwicklung der Finanzmärkte bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung sei eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die gegenwärtig tiefen Zinsen am Kapitalmarkt legten jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahe.

Der Bundesrat hatte den Mindestzinssatz in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst. Von 1985 bis 2002 betrug der Satz 4 Prozent. Per 2012 wurde er auf 1,5 Prozent gesenkt. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent, 2015 senkte er ihn auf 1,25 Prozent. Seit 2017 beträgt der Satz 1 Prozent.

Feste Formel

Die Kontroverse dürfte jene Stimmen bestärken, die eine "Entpolitisierung" von Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz fordern. Diese sollen nach einer festen Formel berechnet werden. Der Nationalrat hat bereits zwei Vorstösse mit dieser Forderung angenommen, der Ständerat sistierte diese aber, um der laufenden Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht vorzugreifen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der einen tieferen Mindestumwandlungssatz, Verbesserungen für Teilzeitangestellte und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen sowie eine Kompensation für eine Übergangsgeneration verlangt. Die Vorschläge liegen nun beim Bundesrat.

06. November 2019, 17:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  4. Märkli-Bschiss im Volg
  5. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  6. Ernennungen für Lötschental, Törbel und Embd
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben bleibt bei 1 Prozent | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben bleibt bei 1 Prozent

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich