Bundesgericht | Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft nicht berechtigt, Beschwerde einzulegen
Beschwerde abgewiesen, Etappensieg für Lauber
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt Michael Lauber nicht eingetreten. Die Untersuchung betrifft die undokumentierten Treffen Laubers mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino.
Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die AB-BA gemäss Bundesgerichtsgesetz nicht berechtigt ist, Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Juli vergangenen Jahres einzulegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil fest, dass die AB-BA die Disziplinaruntersuchung gegen Lauber nicht an den emeritierten Professor Peter Hänni hätte delegieren dürfen. Dafür fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Eine von Hänni erlassene Verfügung erklärte das Bundesverwaltungsgericht folglich als nichtig.
Der emeritierte Professor hatte die Anwälte Lorenz Erni und Francesca Caputo wegen Interessenkonflikten nicht als Vertreter von Lauber zugelassen. Die beiden Juristen vertreten im Fifa-Komplex auch den früheren Fifa-Präsidenten Sepp Blatter.
Nicht weiter geprüft hat das Bundesgericht, ob die AB-BA überhaupt noch ein hinreichendes aktuelles Interesse an der Beschwerdeführung hat. Die Aufsichtsbehörde soll die Disziplinaruntersuchung "formell neu aufgestellt" haben, wie aus dem aktuellen Urteil hervor geht.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar