Justiz | Beschwerde des 49-jährigen Wallisers abgewiesen
Wegen Sexualdelikten verurteilter Lehrer bleibt in Sicherheitshaft
Ein früherer Walliser Lehrer, der erstinstanzlich wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt worden ist, bleibt in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 49-Jährigen abgewiesen.
Die Lausanner Richter bestätigen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht der Vorinstanz, wonach Fluchtgefahr besteht. Der Mann musste für den Prozess vor dem Bezirksgericht Siders im Mai polizeilich vorgeführt werden. Er hatte sich zuvor wegen Depressionen selbst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Andere Massnahmen als die Sicherheitshaft erachtet das Bundesgericht als nicht ausreichend. Auch eine Kaution von 15'000 Franken oder einen Hausarrest mit elektronischer Fussfessel hat das Gericht abgelehnt. Der erstinstanzlich Verurteilte hatte gleich nach Urteilsverkündung Berufung angemeldet.
Der frühere Lehrer hatte in der Zeit zwischen August 2011 und November 2013 Schülerinnen zu einem Experiment eingeladen, bei dem sie mit verbundenen Augen Früchte kosten sollten. Dabei soll er mindestens drei Mal seinen Penis entblösst haben. Zwei Mal soll er seinen Penis in den Mund eines Mädchens gesteckt haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst.
Zudem soll er Mädchen nach der Turnstunde aufgefordert haben, mit verbundenen Augen zu duschen. Anstatt wie angekündigt, den Raum zu verlassen, hat er die Mädchen dabei beobachtet.
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