Jahreswechsel | Von A wie AHV bis Z wie Zuwanderung
Was ab 2019 neu gilt und wer davon betroffen ist
2019 wird die Schweiz von einem Bundesrat mit drei Frauen und vier Männern regiert. Auch sonst ändert sich einiges. Ein Überblick über Erlasse, die zu Jahresbeginn in Kraft treten - von A wie AHV bis Z wie Zuwanderung.
AHV-Renten
Die AHV- und IV-Renten steigen. Die Minimalrente beträgt neu 1185 Franken pro Monat, 10 Franken mehr als bisher. Die Maximalrente steigt um 20 Franken auf 2370 Franken. Erhöht werden auch die Beträge für die Deckung des Allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen. Zuletzt waren die Renten 2015 angepasst worden.
Arbeitslose
Arbeitslose müssen weniger an die berufliche Vorsorge beisteuern. Der Beitragssatz sinkt von 1,5 auf 0,25 Prozent des koordinierten Tageslohnes. Den BVG-Beitrag finanzieren die arbeitslose Person und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte.
Armee
Wer nicht alle Diensttage geleistet hat, muss künftig zum Wehrpflichtersatz eine Abschlussabgabe zahlen. Die Ersatzpflicht dauert neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr. In dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben.
Arzneimittel
Apotheken können neu gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst abgeben. Bei einigen Medikamenten entfällt die Verschreibungspflicht. Das gilt etwa für Präparate gegen Heuschnupfen. Vereinfacht wird auch das Genehmigungsverfahren, um ein Medikament in Verkehr zu bringen.
Atomkraftwerke
Für den Fall eines AKW-Unfalls gelten neue Regeln zum Notfallschutz. Dieser muss künftig auf einen Störfall mit schwerem Kernschaden, dem Versagen der Schutzhülle und einer ungefilterten Freisetzung beträchtlicher Mengen an Radioaktivität ausgerichtet sein. Die grossräumige Evakuierung erhält mehr Gewicht.
Autofahrer
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich neu erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Bislang mussten sie das ab 70 Jahren tun.
Banken
Postfinance, Raiffeisen und ZKB müssen höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Wie die Grossbanken sind sie verpflichtet, sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung bereitzuhalten.
Betreibungen
Betriebene Personen können das Betreibungsamt ersuchen, Dritten keine Auskunft zu erteilen über eine Betreibung. Liegt das Gesuch nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls vor, erteilt das Betreibungsamt Dritten keine Auskunft.
Fehlgeburten
Eltern von Fehlgeborenen können künftig ein Dokument einfordern. Der Bundesrat will den betroffenen Eltern damit die Trauerarbeit erleichtern. Fehlgeborene werden aber im Gegensatz zu Totgeborenen nicht im Personenstandsregister eingetragen. Als Fehlgeburt gilt ein Kind, das weniger als 500 Gramm schwer ist und vor der 22. Schwangerschaftswoche tot zur Welt kommt.
Fernsehen
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen löst die bisherige Empfangsgebühr ab. Rund 3,6 Millionen Schweizer Haushalte erhalten im Januar die erste Serafe-Rechnung. Die neue Abgabe beträgt für Privathaushalte 365 Franken pro Jahr, rund 30 Franken pro Monat. Eine Abgabe zahlen auch Unternehmen mit einem Umsatz über 500'000 Franken.
Fintech
Fintech-Unternehmen können unter erleichterten Bedingungen Gelder bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen, sofern sie diese weder anlegen noch verzinsen. Das Parlament hatte im Bankengesetz eine neue Bewilligungskategorie geschaffen, um Innovationen im Finanzbereich zu fördern.
Geldspiele
Lottospielerinnen und -spieler müssen ihre Gewinne in den meisten Fällen nicht mehr versteuern. Nur Gewinne ab einer Million Franken sind steuerpflichtig. Ferner sind Pokerturniere ausserhalb von Spielcasinos erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Schweizer Casinos können auf Basis des neuen Geldspielgesetzes Gesuche für Online-Spiele stellen.
Integration
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll stärker gefördert werden, auch über die Erwerbsarbeit. Ab dem 1. Januar können anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Arbeitgeber müssen kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen.
Kindesschutz
Gibt es konkrete Hinweise, dass die körperliche, seelische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist, soll die Kindesschutzbehörde Kesb eingeschaltet werden. Ab dem neuen Jahr sind mehr Personen dazu verpflichtet - nicht nur Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen, Trainer oder Musiklehrer.
Krankenkassenprämien
Die durchschnittliche Prämienbelastung pro Person steigt 2019 um 1,2 Prozent. Über alle Altersklassen liegt die mittlere Prämie 2019 bei 315 Franken. Entlastet werden junge Erwachsene und ihre Familien.
Landwirtschaft
Das "Schoggigesetz" verschwindet: Auf Druck der WTO darf die Schweiz Nahrungsmittel für den Export nicht mehr subventionieren. Als Ersatz werden jedoch neue Subventionen für Milch und Getreide eingeführt. Diese gehen direkt an die Bauern. Rund 95 Millionen Franken im Jahr sind dafür vorgesehen, etwa gleich viel wie heute für die Ausfuhrbeiträge.
Medien
Einen Rappen mehr pro Zeitungsexemplar: Die indirekte Presseförderung durch den Bund steigt 2019 leicht an. Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse profitieren von 25 Rappen pro Exemplar. Für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse betragen die Ermässigungen neu 18 Rappen pro Exemplar.
Medikamente
Der Handel mit gefälschten Medikamenten soll stärker bekämpft werden. Kommendes Jahr treten Gesetzesänderungen in Kraft, mit welchen die Schweiz die Medicrime-Konvention umsetzt. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich, die Straftatbestände zu erweitern.
Fortpflanzungsmedizin
Personen, die durch Samenspenden gezeugt wurden, erhalten einfacher Zugang zu den Daten ihres Vaters. Sie müssen nicht mehr persönlich vorsprechen, sondern können sich die Angaben per Post zustellen lassen.
Online-Shopping
Online-Shopping auf ausländischen Webseiten dürfte teurer werden. Erzielt ein Versandhändler pro Jahr mindestens 100'000 Franken Umsatz mit Kleinsendungen, die er vom Ausland in die Schweiz befördert, gelten seine Lieferungen neu als Inlandlieferungen. Er muss sich im MWST-Register eintragen und wird steuerpflichtig.
Pädosexuelle
Für pädophile Straftäter müssen Gerichte künftig ein lebenslanges Verbot der Tätigkeit mit Kindern anordnen. Damit wird die Pädophilen-Initiative umgesetzt. Eine Ausnahme gibt es für besonders leichte Fälle von gewissen Sexualstraftaten, namentlich für die Jugendliebe. Bei pädophilen Tätern im psychiatrischen Sinn sind keine Ausnahmen möglich.
Post
Die Post muss die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen verbessern. Für 90 Prozent der Bevölkerung müssen Zahlungsverkehrsstellen in 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Die Vorgabe gilt für jeden Kanton und nicht wie bisher im Landesdurchschnitt.
SRG
Die SRG erhält eine neue Konzession. Sie soll sich damit stärker von den Privaten unterscheiden. Mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen muss die SRG für Information einsetzen, dem Austausch unter den Sprachregionen soll sie mehr Gewicht einräumen. Neu wird die SRG verpflichtet, mit privaten Medienunternehmen zusammenzuarbeiten.
Tiermedizin
Tierärztinnen und Tierärzte müssen Antibiotikaverschreibungen neu in einem Informationssystem erfassen, wenn ganze Tiergruppen behandelt werden. Das soll helfen, Antibiotikaresistenzen in den Griff zu bekommen.
Wetterdaten
Die Gebühren für Leistungen von MeteoSchweiz sinken. Die Datengebühren werden gesenkt, der Zuschlag für die gewerbliche Nutzung wird abgeschafft, und die Daten für Kantone werden von den Gebühren befreit. Damit soll die Nutzung von meteorologischen und klimatologischen Daten gefördert werden.
Zivildienst
Ab dem 1. Januar gibt es ein Bundesamt für Zivildienst (Zivi). Die heutige Vollzugsstelle wird in ein Bundesamt überführt. Die Vollzugsstelle ist die Behörde des Bundes für alle Belange des Zivildienstes. Sie behandelt Gesuche um Zulassung zum Zivildienst und organisiert die Einsätze.
Zuwanderung
Die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien bleibt eingeschränkt. Der Bundesrat hat die Ventilklausel im Freizügigkeitsabkommen verlängert. Im Fall von Kroatien hat er die Übergangsphase der Personenfreizügigkeit verlängert.
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