Eidgenössische Abstimmung | Behörden sollen Bestandesregulierung erlauben dürfen ohne Wolfsschäden und ohne vorgängige Schutzmassnahmen
Volk kann sich zu Schutz für Wölfe und höherem Kinderabzug äussern
Das Schweizer Stimmvolk kann am 17. Mai definitiv über den gelockerten Schutz des Wolfes und höhere Kinderabzüge bei der Bundessteuer abstimmen. Die beiden Referenden gegen das revidierte Jagdgesetz und eine Anpassung im Bundessteuergesetz sind nach Angaben der Bundeskanzlei zu Stande gekommen.
Das Referendum gegen das Jagdgesetz wurde mit 58'570 gültigen Unterschriften eingereicht, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag mitteilte. Ergriffen hatten es Umwelt- und Tierschutzverbände. In ihren Augen trägt das revidierte Gesetz dem Artenschutz zu wenig Rechnung.
Das Parlament beschloss 2019, den Schutz der Wölfe und anderer Arten zu lockern. Die Behörden sollen die Bestandesregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Auch in Jagdbanngebieten sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen.
Das Referendum gegen die Erhöhung der Kinderabzüge bei der Bundessteuer hatte die SP ergriffen. Eingereicht wurden 53'088 gültige Unterschriften. Anfänglich hatte der Bundesrat eine Erhöhung des Höchstabzuges für Drittbetreuungskosten für Kinder von 10'100 auf 25'000 Franken zur Diskussion gestellt.
Dies hätte 10 Millionen Franken gekostet. Das Parlament beschloss aber, auch den allgemeinen Kinderabzug bei der Bundessteuer zu erhöhen - von 6500 auf 10'000 Franken. Damit sollen Familien entlastet werden, die ihre Kinder zuhause betreuen. Die Änderung führt nach Angaben der SP Schweiz vom Donnerstag zu Steuerausfällen von 370 Millionen Franken.
Das Datum für den Urnengang - den 17. Mai - hat der Bundesrat bereits Mitte Januar festgelegt. Abgestimmt wird dann über drei Vorlagen. Zusammen mit den beiden Referenden kommt die Begrenzungsinitiative der SVP an die Urne.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar