Freizeit | Passagier nicht an Hängegleiter befestigt
US-Tourist kämpft an Schweizer Hängegleiter um sein Leben
Bei einem Hängegleiter-Tandemflug im Berner Oberland hat der Pilot vergessen, seinen Passagier zu sichern. Dieser schaffte es, sich gut zwei Minuten lang am Fluggerät und am Bein des Piloten festzuklammern.
Wie ein am Montag vom Passagier veröffentlichtes Video auf Youtube zeigt, merkten beide unmittelbar nach dem Start, dass der Passagier nicht wie sonst üblich mit einem Gurt am Hängegleiter aufgehängt war. Der Pilot suchte deshalb rasch nach einem Landeplatz.
Erst nach etwas über zwei Minuten Flug landete der Hängegleiter aber schliesslich auf einer Wiese bei Unterseen BE. Kurz vor der Landung liess sich der Passagier fallen und erlitt nach eigenen Angaben einen Handgelenkbruch. Zudem riss wegen des langen Festhaltens am Lenkstab des Fluggeräts eine Sehne im Oberarm.
Der Mann aus den USA nahm den Vorfall mit Galgenhumor: Er sehe keinen Grund, nicht nochmals zu fliegen. Denn seinen ersten Delta-Flug habe er ja nicht geniessen können, schreibt er im Video. Die beiden Verletzungen seien sicher besser als die Alternative. Gemeint ist der Absturz über den Hängen des Niederhorns bei Beatenberg BE.
"Elementarer Fehler"
Dem lizenzierten Piloten sei "ein elementarer Fehler" passiert, sagt Christian Boppart, Präsident des Schweizerischen Hängegleiter-Verbands (SHV), auf Anfrage. "Lektion Nummer 1" im Delta Fliegen sei, sich selber und einen allfälligen Passagier mit Gurten am Hängegleiter zu befestigen.
Er habe so etwas noch nie gesehen, sagt Boppart. Allerdings sei einmal ein nicht angegurteter Delta-Pilot tödlich abgestürzt.
Es gebe keine Meldepflicht für solche Fälle, sagte Boppart weiter. Der SHV sei nun in Kontakt getreten mit dem Piloten und werde den Vorfall mit ihm besprechen. Allfällige Sanktionen müsse das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ergreifen.
Bazl-Sprecher Christian Schubert sagte auf Anfrage, das Amt habe auch nur wegen des Videos Kenntnis vom Vorfall. Es kläre nun den Sachverhalt ab. Gegebenenfalls werde ein administratives Verfahren eingeleitet. Möglich sei in einem solchen Fall ein Lizenzentzug. Fraglich sei, ob eine Strafanzeige vorliege.
Eine solche gibt es bisher nicht, wie die Berner Kantonspolizei auf Anfrage sagte. Deshalb liefen auch keine Ermittlungen.
Über eine Million Mal angeklickt
Das Video mit dem Titel "Swiss Mishap" ("Schweizer Missgeschick"), auf das in der Schweiz als erstes Medium "20 Minuten" aufmerksam machte, ist inzwischen über eine Million Mal aufgerufen worden. "So viel zur Schweizer Präzision", heisst es in Kommentaren auf der Videoplattform Youtube unter anderem.
Interlaken und Umgebung ist ein beliebter Ort für Erlebnistouristen aus aller Welt. Zahlreiche Betriebe bieten Tandemflüge mit Gleitschirmen oder Hängegleitern an.
"Wir haben mehrere tausend Landungen pro Jahr", sagt Christoph Leibundgut, Mediensprecher von Interlaken Tourismus. "Grundsätzlich sind solche Angebote sicher."
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