Wasserkraft | Vernehmlassung zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes

Umweltauflagen für Wasserkraftwerke sollen gelockert werden

Weniger finanzielle Entschädigung für Eingriffe in die Landschaft:  Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat dazu eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.
1/1

Weniger finanzielle Entschädigung für Eingriffe in die Landschaft: Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat dazu eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 01.11.18 0
Artikel teilen

Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen für Eingriffe in die Landschaft weniger Umweltmassnahmen oder finanzielle Entschädigungen leisten müssen. Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat dazu eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.

Ausgelöst wurden die Arbeiten durch eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE), welcher die Kommissionen beider Räte zustimmten. Am Donnerstag hat die Nationalratskommission nun die Vernehmlassung zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes eröffnet.

Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke erforderlich sind. Zur Debatte steht der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.

Heute ist im Gesetz verankert, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den "Ausgangszustand" Bezug nimmt. In der Praxis habe sich gezeigt, dass Unsicherheiten bestünden, was unter diesem Begriff zu verstehen sei, hält die Kommission fest. In einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt ist verankert, dass der Ausgangszustand jener vor dem Bau des Kraftwerks ist.

Nun soll im Gesetz verankert werden, dass der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gemeint ist - und nicht der Ursprungszustand. Dieser Zustand gilt als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.

Die heutige Praxis habe einschneidende Konsequenzen für die Wasserkraftnutzung, schrieb Rösti in seinem Vorstoss. Wenn die Kraftwerksbetreiber bei den anstehenden Konzessionserneuerungen und -änderungen auch für frühere Eingriffe Ersatz leisten müssten, verteuere das die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv.

Eine Kommissionsminderheit will als Ausgleich für die Änderung eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit bei einer Konzessionserneuerung verhältnismässige Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft geprüft werden - unabhängig davon, ob mit der Konzessionserneuerung neue Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume einhergehen oder nicht.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar.

01. November 2018, 10:59
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Heimattagung in St. Niklaus
  3. Gewählte, abgewählte und neue Gemeinderäte in der Übersicht
  4. Musikfest in Simplon Dorf
  5. Ringkuhkampf im Goler
  6. Festnahmen nach Ladendiebstahl in Baltschieder
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Umweltauflagen für Wasserkraftwerke sollen gelockert werden | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Umweltauflagen für Wasserkraftwerke sollen gelockert werden

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich