Initiative | Härtefallklausel bei lebenslangem Tätigkeitsverbot
Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf der Zielgeraden
Bei der Umsetzung der Pädophilen-Initiative ist der Ständerat dem Nationalrat am Mittwoch weitgehend entgegengekommen. Die wichtigsten Grundsätze und Ausnahmen stehen nun fest.
Ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig vorbestrafte Täter wirft die Frage der Verhältnismässigkeit auf. National- und Ständerat haben das Problem mit einer Härtefallklausel gelöst: In besonders leichten Fällen soll das Gericht darauf verzichten können, ein Tätigkeitsverbot zu verhängen.
Damit können absurde und besonders stossende Fälle vermieden werden. Fälle von Jugendliebe fallen nach Ansicht der kleinen Kammer ebenfalls unter die Härtefallklausel. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, hat sie auf eine spezielle Regelung für Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen verzichtet. Damit schuf er eine Differenz zum Nationalrat.
Keine Ausnahmen
Über die Delikte, die ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen oder Abhängigen zur Folge haben, herrscht hingegen Einigkeit. Es handelt sich meist um schwere Straftaten wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.
Zunächst wollte der Ständerat Übertretungen und Antragsdelikte aus dem Katalog der Anlasstaten streichen. Das hätte sexuelle Belästigung und Exhibitionismus betroffen. Zudem wollte die kleine Kammer eine Ausnahme für den Konsum von Pornografie machen. Die vorberatende Kommission beantragte, dabei zubleiben, weil leichtere Delikte nicht mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot bestraft werden sollten.
Justizministerin Simonetta Sommaruga sah das insbesondere in Bezug auf den Konsum verbotener Pornografie anders. Stefan Engler (CVP/GR) argumentierte, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit werde bereits mit der Härtefallklausel Rechnung getragen. Der Ständerat folgte ihm mit 23 zu 18 Stimmen.
Initiative ausgedehnt
Unterlegen ist die Kommission auch mit dem Antrag, dass nur jene Straftaten automatisch mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen belegt werden sollen, die an oder vor unter 16-Jährigen begangen wurden. Der Nationalrat hatte die Altersgrenze der Opfer von Anlasstaten bei 18 Jahren festgelegt.
Daniel Jositsch (SP/ZH) argumentierte vergeblich, dass die Initiative nur Tätigkeitsverbote für Täter verlange, die eine Straftat an Kindern begangen habe. Wer eine Straftat an einer über 16-jährigen Person begehe, sei nicht unbedingt pädophil, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Engler hingegen bezeichnete auch unter 18-jährige Lehrlinge oder junge Sportler als besonders schutzbedürftig.
Die Änderung des Strafgesetzbuchs geht nun zurück an den Nationalrat. Eine weitere Differenz, die es zu bereinigen gilt, betrifft das Strafregister-Informationssystem VOSTRA.
Die Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" ist im Mai 2014 angenommen worden. Der Verfassungsartikel verlangt, dass Personen, die wegen Sexualdelikten an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen ausüben dürfen - unabhängig von den Umständen des Einzelfalls.
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