Justiz | Gerichtsverfahren gegen Ueli Maurers Sohn
Zürcher Obergericht lässt Medien zu
Die Medien dürfen über den bevorstehenden Gerichtsprozess gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer berichten. Das Zürcher Obergericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.
Damit bestätigt das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Hinwil von Anfang Dezember. Die Vorinstanz habe den akkreditierten Gerichtsberichterstattern zu Recht den uneingeschränkten und auflagefreien Zutritt zur Verhandlung gestattet, schreibt das Obergericht in seinem Beschluss, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Noch ist unklar, wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil, bei dem Zuschauer draussen bleiben müssen, stattfindet. Ebenfalls ist nicht bekannt, was dem Bundesratssohn eigentlich vorgeworfen wird: Die Anklageschrift wird den Medienschaffenden erst zum Prozessbeginn verteilt.
Bekannt ist einzig, dass Maurers Sohn vor zwei Jahren mit seinem Auto in eine Hausmauer in Wernetshausen (Gemeinde Hinwil) gekracht war und daraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Deren Resultat wurde jedoch nicht bekannt gegeben. Unklar ist auch, ob der Unfall der einzige Grund für die Anklage ist.
«Öffentliche Sensationslust stillen»
Der Anwalt von Ueli Maurers Sohn wollte die Medien von der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung ausschliessen und den Verhandlungstermin nicht veröffentlichen lassen. Er befürchtet eine Persönlichkeitsverletzung seines Mandanten. Sein Vorschlag: Eine Medienmitteilung des Gerichts, wenn das Verfahren abgeschlossen ist - allerdings ohne Straftatbestände und Strafmass.
Für den Anwalt ist klar: Bei der Berichterstattung geht es "primär um die Stillung der öffentlichen Sensationslust". Bereits bei der Vorinstanz machte er geltend, sein Mandant sei keine "Person der Zeitgeschichte", sondern stehe nur im Fokus, weil sein Vater prominent sei.
Kontrolle aufrechterhalten
Das Obergericht ist jedoch der Meinung, ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Medienöffentlichkeit und -freiheit sei nicht gerechtfertigt. Gerade wenn ein Kind einer hohen Magistratsperson angeklagt und die Publikumsöffentlichkeit ausgeschlossen ist, bestehe ein grosses öffentliches Interesse daran, das Öffentlichkeitsprinzip durch die Präsenz der Medien aufrechtzuerhalten, so das Gericht.
Damit werde die Kontrolle über das korrekte Funktionieren der Justiz gewährleistet und «jeder Anschein von Kabinettsjustiz vermieden». Laut Obergericht geht es dem Beschwerdeführer nur darum, dass die ihm vorgeworfenen Delikte und die zu erwartende Verurteilung beziehungsweise das Strafmass nicht bekannt werden - ein verständlicher Wunsch, der aber keine Ausnahme des Medienöffentlichkeitsgebots legitimiere.
Vielmehr gehöre die Möglichkeit, dass Delikte und Sanktionen publik werden, zum Strafprozess. «Allein der Status als Verwandter einer prominenten Person verleiht diesbezüglich keine Sonderrechte oder Anspruch auf eine Sonderbehandlung», so das Gericht. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Ueli Maurers Sohn kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar