Justiz | Gerichtsverfahren gegen Ueli Maurers Sohn

Zürcher Obergericht lässt Medien zu

Unfall. Der Sohn des Bundesrats Ueli Maurer prallte im November 2015 in Wernetshausen in ein Wohnhaus (Archivbild).
1/1

Unfall. Der Sohn des Bundesrats Ueli Maurer prallte im November 2015 in Wernetshausen in ein Wohnhaus (Archivbild).
Foto:

Quelle: SDA 12.01.18 0
Artikel teilen

Die Medien dürfen über den bevorstehenden Gerichtsprozess gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer berichten. Das Zürcher Obergericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Damit bestätigt das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Hinwil von Anfang Dezember. Die Vorinstanz habe den akkreditierten Gerichtsberichterstattern zu Recht den uneingeschränkten und auflagefreien Zutritt zur Verhandlung gestattet, schreibt das Obergericht in seinem Beschluss, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

Noch ist unklar, wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil, bei dem Zuschauer draussen bleiben müssen, stattfindet. Ebenfalls ist nicht bekannt, was dem Bundesratssohn eigentlich vorgeworfen wird: Die Anklageschrift wird den Medienschaffenden erst zum Prozessbeginn verteilt.

Bekannt ist einzig, dass Maurers Sohn vor zwei Jahren mit seinem Auto in eine Hausmauer in Wernetshausen (Gemeinde Hinwil) gekracht war und daraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Deren Resultat wurde jedoch nicht bekannt gegeben. Unklar ist auch, ob der Unfall der einzige Grund für die Anklage ist.

«Öffentliche Sensationslust stillen»

Der Anwalt von Ueli Maurers Sohn wollte die Medien von der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung ausschliessen und den Verhandlungstermin nicht veröffentlichen lassen. Er befürchtet eine Persönlichkeitsverletzung seines Mandanten. Sein Vorschlag: Eine Medienmitteilung des Gerichts, wenn das Verfahren abgeschlossen ist - allerdings ohne Straftatbestände und Strafmass.

Für den Anwalt ist klar: Bei der Berichterstattung geht es "primär um die Stillung der öffentlichen Sensationslust". Bereits bei der Vorinstanz machte er geltend, sein Mandant sei keine "Person der Zeitgeschichte", sondern stehe nur im Fokus, weil sein Vater prominent sei.

Kontrolle aufrechterhalten

Das Obergericht ist jedoch der Meinung, ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Medienöffentlichkeit und -freiheit sei nicht gerechtfertigt. Gerade wenn ein Kind einer hohen Magistratsperson angeklagt und die Publikumsöffentlichkeit ausgeschlossen ist, bestehe ein grosses öffentliches Interesse daran, das Öffentlichkeitsprinzip durch die Präsenz der Medien aufrechtzuerhalten, so das Gericht.

Damit werde die Kontrolle über das korrekte Funktionieren der Justiz gewährleistet und «jeder Anschein von Kabinettsjustiz vermieden». Laut Obergericht geht es dem Beschwerdeführer nur darum, dass die ihm vorgeworfenen Delikte und die zu erwartende Verurteilung beziehungsweise das Strafmass nicht bekannt werden - ein verständlicher Wunsch, der aber keine Ausnahme des Medienöffentlichkeitsgebots legitimiere.

Vielmehr gehöre die Möglichkeit, dass Delikte und Sanktionen publik werden, zum Strafprozess. «Allein der Status als Verwandter einer prominenten Person verleiht diesbezüglich keine Sonderrechte oder Anspruch auf eine Sonderbehandlung», so das Gericht. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Ueli Maurers Sohn kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

12. Januar 2018, 10:38
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Ins Herz des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. So viel verdienen die Trainer im Regionalfussball
  4. Novartis wächst in neuer Struktur
  5. Einige Kantone haben bereits ein Feuerverbot erlassen
  6. Andreas Schnidrig: «Der Gang nach Dubai hat sich gelohnt»
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Sofia Agnes SchnydrigNelio KuonenMalea Zeiter
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Zürcher Obergericht lässt Medien zu | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Zürcher Obergericht lässt Medien zu

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich