Parlament | Übernachtungsentschädigungen werden heute auch ausbezahlt, wenn Ratsmitglieder zu Hause übernachten
Übernachtungsspesen für Parlamentsmitglieder nur bei Übernachtung
Die Mitglieder von National- und Ständerat sollen nur dann eine Übernachtungsentschädigung erhalten, wenn sie tatsächlich auswärts übernachtet haben. Das wollen die Staatspolitischen Kommission (SPK) beider Räte.
Die Ständeratskommission hat sich mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission ausgesprochen. Sie sei sich bewusst, dass der Ständerat erst vor kurzem eine Vorlage dazu abgelehnt habe, schreibt sie in einer Mitteilung vom Freitag.
Das ändere aber nichts an ihrer Ansicht, dass es in der Öffentlichkeit als stossend empfunden werde, wenn Parlamentsmitglieder entschädigt würden, obwohl ihnen keine Kosten entstanden seien. Die Minderheit der Kommission erachtet es nicht als sinnvoll, das Thema schon wieder aufzunehmen.
Mit dem grünen Licht der Ständeratskommission kann die Nationalratskommission nun eine Regelung ausarbeiten, über welche dann beide Räte entscheiden.
Heute wird die Entschädigung für die auswärtige Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen anhand der festgestellten Präsenz an den Sitzungen automatisch ausbezahlt - unabhängig davon, ob einem Ratsmitglied tatsächliche Übernachtungskosten entstanden sind. Übernachtungsentschädigungen werden auch ausbezahlt, wenn Ratsmitglieder zu Hause übernachten.
Neu sollen nur noch jene Ratsmitglieder eine Übernachtungsentschädigung erhalten, die mittels Selbstdeklaration eine externe Übernachtung geltend machen. Ein Beweis wäre nicht nötig.
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