Familie | Bedarf an neuen Plätzen weiterhin gross
Über 57'000 Kinderbetreuungsplätze mit Bundesmitteln unterstützt
Der Bund hat in den vergangenen 15 Jahren die Schaffung von rund 57'400 Kinderbetreuungsplätzen mit 370 Millionen Franken unterstützt. Der Bedarf an neuen Plätzen ist aber weiterhin gross.
Der Bund fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit 2003 mit einem Impulsprogramm. Gestützt darauf bewilligte er bis heute 3160 Gesuche für die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten, Tagesschulen und Tagesfamilien, wie eine am Donnerstag vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) veröffentlichte Bilanz zeigt.
Mit der Unterstützung des Bundes entstanden in den 15 Jahren Laufzeit 33'100 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und 24‘300 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. 205 Gesuche, mit denen 4600 weitere Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung
Gut ein Drittel der neuen Plätze entfällt auf die Westschweiz und und das Tessin. Gemessen an der Bevölkerung schufen Basel-Stadt, Neuenburg, Zürich, Waadt und Zug die meisten Plätze.
Das BSV bescheinigt der auf drei Jahre befristeten Anschubhilfe eine sehr hohe Nachhaltigkeit. 2017 waren von den Einrichtungen, deren finanzielle Unterstützung seit mindestens einem Jahr abgeschlossen war, noch fast alle in Betrieb.
Das Impulsprogramm wurde wegen des grossen Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen bisher zweimal verlängert. Auch der aktuelle Kredit reicht nicht für alle hängigen Gesuche aus. Das BSV setzte darum vor Jahresfrist eine Prioritätenordnung in Kraft, die eine möglichst ausgewogene Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat.
Weitere Verlängerung in Sicht
Dass das aktuelle Angebot an Krippenplätzen nicht ausreicht, zeigte auch eine Elternbefragung im letzten Jahr. Demnach können je rund ein Fünftel der Kinder im Vorschul- und im Schulalter trotz Bedarf der Mütter und Väter nicht im gewünschten Umfang betreut werden.
Die Chancen stehen deshalb gut, dass das Programm ein weiteres Mal um vier Jahre verlängert wird. Die Bildungskommissionen von National- und Ständerat haben sich kürzlich für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen.
Bereits im Juni 2017 hatte das Parlament zudem zwei neue Förderinstrumente verabschiedet. Damit sollen die im Vergleich zum Ausland überdurchschnittlich teuren Betreuungskosten gesenkt und die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. Die entsprechende Gesetzesänderung wird voraussichtlich per 1. Juli 2018 in Kraft treten.
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