Justiz | Jahrelang Leute betrogen und auf deren Kosten gelebt

Gericht verurteilt Strippenzieher eines faulen Kunst-Deals

Das Gemälde "Saul und David" im Mauritshuis in Den Haag ist ein echter Rembrandt (Archiv)
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Das Gemälde "Saul und David" im Mauritshuis in Den Haag ist ein echter Rembrandt (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 29.05.19 0
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Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat am Mittwoch die beiden Strippenzieher eines faulen Kunst-Deals zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden hätten jahrelang Leute betrogen und auf deren Kosten gelebt.

Der eigentliche Kopf des Duos bekam vom erstinstanzlichen Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen Betrugs und Geldwäscherei aufgebrummt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der vom Gericht als Mittäter verurteilte zweite Angeschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Bei ihm wirkte sich strafverschärfend aus, dass er bereits 2012 wegen Betrugs verurteilt worden war.

Das Wirtschaftsstrafgericht in Bern sah es als erwiesen an, dass die beiden zahlreiche Geldgeber mit zwei angeblichen Meisterwerken der Malerei über Jahre abgezockt hatten. Die Deliktsumme liegt laut Anklage bei rund 10 Millionen Franken.

Nicht Opfer, sondern Täter

Die beiden Angeklagten sahen sich vor Gericht mehr als Opfer denn als Täter. Sie hätten an den Deal und die Echtheit der Bilder geglaubt, beteuerten beide. Doch Gerichtspräsidentin Barbara Lips nahm ihnen dies nicht ab. Der Fall belege den Wunsch der beiden Hochstapler, Wirklichkeit zu schaffen. Doch die aufgetischten Geschichten und die Realität klafften sehr weit auseinander.

Die beiden haben laut Lips ein Talent, Menschen für sich einzunehmen und ihnen Lügengeschichten als Tatsachen zu verkaufen. Als "Menscheneinwickler" bezeichnete die Gerichtspräsidentin die beiden. Das in Geldnöten steckende Duo habe gewusst, dass der Deal faul sei, betonte Lips.

Verlockende Gewinne

Vor Gericht stand ein auf den ersten Blick sehr ungleiches Duo: ein markiger Barbetreiber aus dem Zürcher Langstrassenviertel und ein ebenso eloquenter wie lässig-eleganter Berner Geschäftsmann.

Gemeinsam war den beiden, dass sie chronisch knapp bei Kasse waren und versuchten, Geld aufzutreiben für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden Kauf zweier Meisterwerke von Tizian und Rembrandt.

Die Bilder stammten von einem klammen Zürcher Kunstliebhaberpaar, das für den Tizian einen verhältnismässig günstigen Preis verlange und den Rembrandt gleich dazu schenke, so die Geschichte der beiden.

Die Meisterwerke würden sich für das x-fache des Kaufpreises verkaufen lassen - ein Dutzende Millionen schweres Geschäft. Die Geldgeber erhofften sich derweil einen Anteil an diesem Kuchen.

Während der Geschäftsmann vor allem potenzielle Investoren anging, kümmerte sich der Barbetreiber um die Zahlungen. Quittungen wurden nie ausgestellt. Aus immer neuen Gründen wurde der Kauf der beiden Bilder aber stets hinausgeschoben. Statt Geld zu erhalten, sahen sich die Geldgeber mit immer neuen Forderungen konfrontiert.

Geld auf Abwegen

Das Geld floss derweil auch gar nicht in den Gemälde-Deal, sondern in die Bar des Angeklagten im Zürcher "Chreis Cheib", nach Brasilien zu seiner damaligen Freundin, zum Berner Geschäftsmann und in weitere Kanäle.

Weder der Barbetreiber noch der Geschäftsmann unternahmen laut Gericht seriöse Bemühungen, die Bilder zu verkaufen. Kein Wunder, denn die angeblichen Meisterwerke waren wenig werthaltig.

Der vermeintlich echte Rembrandt war wertlos, der ebenso vermeintlich echte Tizian kaum vom Meister selber gemalt, sondern bestenfalls in dessen Werkstatt von einem Gehilfen angefertigt. Ein Werk, für das kein seriöser Kunstkenner Millionen geboten hätte. Ein echter Gegenwert für die erhaltenen Gelder in Millionenhöhe waren die Bilder auf jeden Fall nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ein Weiterzug offen, wie die Verteidiger der beiden Angeklagten sagten. Der Barbetreiber befindet sich in Haft und kehrt nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr dorthin zurück. Der Geschäftsmann ist bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils auf freiem Fuss.

29. Mai 2019, 20:00
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