Medizin | Vorerst keine Einigung zwischen den Räten
Streit um Zulassung von Ärzten geht weiter
Bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zeichnet sich vorerst keine Einigung zwischen den Räten ab. In einigen Punkten ist die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) zwar bereit, dem Ständerat entgegenzukommen. In zentralen Fragen bleibt sie aber hart.
So beharrt die SGK darauf, dass alle Kantone die Zahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte beschränken müssen. Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen, sollen sie den Entscheid anfechten können. Auch sollen die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen.
Das hat die SGK nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag mit klaren Mehrheiten entschieden. Mit 14 zu 10 Stimmen ist sie dem Ständerat jedoch einen Schritt entgegengekommen und hat auf eine Lockerung des Vertragszwangs verzichtet. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone den Krankenkassen erlauben können, ihre Vertragspartner frei zu wählen.
Der Ständerat hatte das abgelehnt. Er will die Kantone auch nicht zur Zulassungsbeschränkung verpflichten. Die Kantone sollen die Freiheit haben, den kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Sprachprüfung für ausländische Ärzte
Bei der Sprachkompetenz der Ärztinnen und Ärzte hat die Kommission ebenfalls eingelenkt und das Modell des Ständerats übernommen: Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Landessprache studiert haben, sollen eine Sprachprüfung ablegen müssen.
Die SGK beantragt zudem, auf Entscheide zu den Kompetenzen der Kantone und der Versicherer bei der Aufsicht über die Leistungserbringer zurückzukommen. Dafür ist die Zustimmung der Ständeratskommission nötig. Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln.
Zwei Vorlagen
Eine fundamentale Differenz betrifft die Ärztezulassung nur indirekt: Der Nationalrat hatte nämlich beschlossen, diese Vorlage mit jener zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Diese Verknüpfung soll nicht aufgehoben werden, bis die Kantone ein Entgegenkommen bei der einheitlichen Finanzierung erkennen lassen, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Bundesrat befürwortet die Koppelung, der Ständerat lehnt sie jedoch ab. Er befürchtet, dass die Diskussion um die Ärztezulassung auf Jahre hinaus blockiert werden könnte. Auch die Kantone sträuben sich, weil vorläufig die Grundlagen für den Einbezug der der Pflege fehlen.
Anliegen aufgenommen
Die Nationalratskommission hat die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung inzwischen fertig beraten. Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrats hat sie entschieden, dass der Kantonsbeitrag ausgehend von den Nettokosten und nicht aufgrund der Bruttokosten berechnet werden soll.
Das Anliegen der Kantone nimmt sie in einer Motion auf. Diese soll den Bundesrat verpflichten, den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorzuschlagen, sobald die nötigen Grundlagen erarbeitet sind. Beide Vorlagen stehen auf der Traktandenliste der Herbstsession, die in der zweiten Septemberwoche beginnt.
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