Justiz | Die Lausanner Klima-Aktivisten hatten 2018 im Vorraum einer Bankfiliale Tennis gespielt

Strafrechtler Niggli kritisiert Freispruch für Klima-Aktivisten

Die Klima-Aktivisten feierten am Montag, 13. Januar ihren Freispruch.
1/1

Die Klima-Aktivisten feierten am Montag, 13. Januar ihren Freispruch.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 18.01.20 0
Artikel teilen

Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hält ein Urteil des Bezirksgerichts Renens VD gegen zwölf Umwelt-Aktivisten für verfehlt. Ein Einzelrichter hatte die Aktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen.

Die Lausanner Klima-Aktivisten hatten 2018 im Vorraum einer Bankfiliale gegen die Klimakrise demonstriert und Tennis gespielt. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Hausfriedensbruch. Der Einzelrichter sprach die Aktivisten jedoch vom Vorwurf frei, weil er in der Klimakrise einen "rechtfertigenden Notstand" sah.

Niggli hält dieses Urteil für verfehlt, wie er in einem Interview mit den "CH Media"-Zeitungen vom Samstag sagte. Rechtlich sei es schlicht falsch. Der Richter habe nicht das Recht betrieben, sondern Politik. "Im Prinzip müsste man ihn entlassen", sagte Niggli.

Bestrafung wäre zwingend gewesen

Wenn der Richter finde, die Aktivisten hätten verständliche Motive, hätte er eine minimale Strafe von einem Tagessatz von vielleicht 50 Franken aussprechen können. Es sei wesentlich, dass man nicht in das Haus einer Person eindringen könne, die das nicht möchte. Deshalb müsse bestraft werden, wer dieses Recht verletze.

Die Chancen beim Weiterzug des Urteils bezifferte Niggli auf 100 zu 0. Die nächste Instanz werde das Urteil korrigieren. Sonst müsste ein Gericht künftig gar nicht mehr ins Gesetz schauen, sondern nur noch beurteilen, ob es etwas für gut oder schlecht hält.

Leider gebe es eine Tendenz, dass sich die Justiz zunehmend für das Gute einsetze statt für das Recht. "Das ist extrem besorgniserregend, weil das nicht die Aufgabe der Justiz ist, sondern der Politik", so Niggli.

Dezidiert anderer Meinung

Der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer hatte am letzten Dienstag in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen eine dezidiert andere Meinung vertreten. Er könne den Entscheid des Richters nachvollziehen, sagte Oberholzer.

Es sei sicher ein Urteil, das aufhorchen lasse und aus verständlichen Gründen Anlass zu Diskussionen gebe. Es sei aber die Aufgabe der Rechtsprechung, auf veränderte Situationen zu reagieren und sich einem Wandel anzupassen. Der Entscheid sei aber kein Freipass für irgendwelche Aktionen.

18. Januar 2020, 11:11
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Eringer-Kuhkämpfe am Fusse des Augstbordhorns
  3. Ernennungen für Lötschental, Törbel und Embd
  4. Aufstand der Bauern im Lötschental
  5. Polizei löst Party auf
  6. Eine Region – ein News-Portal
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Strafrechtler Niggli kritisiert Freispruch für Klima-Aktivisten | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Strafrechtler Niggli kritisiert Freispruch für Klima-Aktivisten

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich