Hooligans | Dass es immer wieder Übergriffe gebe, liege daran, dass die Durchsetzung des Konkordates nicht funktioniere

Ständerat will von Kantonen Taten gegen Hooliganismus sehen

Justizministerin Karin Keller-Sutter: Der Bund müsste prüfen, "wie wir die Kantone an die Kandare nehmen können".
1/1

Justizministerin Karin Keller-Sutter: Der Bund müsste prüfen, "wie wir die Kantone an die Kandare nehmen können".
Foto: Keystone

Quelle: SDA 26.09.19 0
Artikel teilen

Der Ständerat will angesichts von Hooligan-Übergriffen wie der "Schande von Luzern" im vergangenen Mai Taten sehen. Der Bund soll prüfen, wie Kantone, Clubs und Vereine in die Pflicht genommen werden können.

Der Ständerat überwies am Donnerstag mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK). Täter könnten sich in der Masse der Fans verstecken, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der SiK. Das Problem stelle sich an Sportanlässen, aber auch an Kundgebungen, trotz Hooligan-Konkordat.

Seit 2012 können Meldeauflagen, Rayon- und Stadionverbote und andere Massnahmen angeordnet werden. Diese würden aber nur teilweise und nicht mit der nötigen Konsequenz angewendet, hielt die SiK fest.

Dass es immer wieder Übergriffe gebe, liege laut einer Umfrage bei den Kantonen daran, dass die Durchsetzung des Konkordates nicht funktioniere. "Seit Jahren sitzen wir mit diesem Problem da. Alle schieben sich den Schwarzen Peter zu", beklagte sich Jositsch.

Der Bundesrat soll gemäss dem Postulat auch prüfen, wie sich der Bund bei der Bekämpfung des Hooliganismus einbringen kann. Schliesslich will die Kommission wissen, wie die Umsetzung des Hooligan-Konkordats kontrolliert werden kann.

Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte das Postulat ab. Sie verwies auf das geltende Recht und die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund müsste prüfen, "wie wir die Kantone an die Kandare nehmen können", sagte die einstige St. Galler Regierungsrätin. Der Bund habe keinen Hebel, die Kantone zu besserer Arbeit zu zwingen.

Am vergangenen 12. Mai musste in Luzern ein Super-League-Fussballspiel zwischen Luzern und GC abgebrochen werden, weil Fans des Zürcher Grasshopper-Clubs über eine Abschrankung geklettert und aufs Spielfeld gelaufen waren. Von den GC-Spielern verlangten sie die Herausgabe von deren Leibchen.

26. September 2019, 19:00
Artikel teilen

Artikel

Infos

Zürcher Gericht setzt Beschuldigten unrechtmässig unter Druck

Das Zwangsmassnahmengericht in Zürich verlangte von einem wegen Angriffs beschuldigten Fussballfans zu Unrecht den Code für sein sichergestelltes Handy. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde des Mannes gutgeheissen.

Die Stadtpolizei Zürich hatte das Mobiltelefon im Januar 2019 bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Fussballfans sichergestellt. Der Mann verlangte sogleich die Siegelung, weil über das Mail-Konto auf Anwaltskorrespondenz zugegriffen werden könne.

Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb ein Entsiegelungsgesuch beim Zwangsmassnahmengericht. Dieses gab dem Beschuldigten eine Frist von zehn Tagen, um die Codes für das Handy mitzuteilen und das Mandatsverhältnis zu einem Anwalt zu belegen.

Der Mann teilte dem Gericht mit, dass er von seinem Recht auf Mitwirkungsverweigerung Gebrauch mache und die Codes nicht bekannt geben werde. Das Zwangsmassnahmengericht hiess das Entsiegelungsgesuch in der Folge vollumfänglich gut. Damit sollte die Staatsanwaltschaft Zugriff auf alle Daten auf dem Handy erhalten.

 

Das geht jedoch nicht, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festhält. Das Zwangsmassnahmengericht habe unzulässigen Druck auf den Beschuldigten ausgeübt, indem es die Nichtherausgabe der Codes sozusagen mit dem Verlust der gesetzlich geschützten Geheimnisinteressen sanktioniert habe.

Es habe den Mann dazu bringen wollen, aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Damit habe es das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung verletzt.

Gesetzeswidrig handelte das Zwangsmassnahmengericht auch, weil es die Staatsanwaltschaft damit beauftragte, das Handy zu knacken. Dies müsse vom Zwangsmassnahmengericht im Entsiegelungsverfahren geschehen, das dafür Experten zu Hilfe nehmen dürfe, schreibt das Bundesgericht. sda

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  2. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  3. Märkli-Bschiss im Volg
  4. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  5. Einige Kantone haben bereits ein Feuerverbot erlassen
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Ständerat will von Kantonen Taten gegen Hooliganismus sehen | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Ständerat will von Kantonen Taten gegen Hooliganismus sehen

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich