Öffentlicher Verkehr | Die meisten der 15 Empfehlungen der GPK will der Bundesrat umsetzen

Ständerat nimmt Bundesrat nach Postauto-Affäre in die Pflicht

Nicht einverstanden war Sommaruga, dass in einer externen Untersuchung geklärt werden soll, ob das Bundesamt für Verkehr bei der Aufsicht über die Postauto-Buchhaltung Fehler gemacht hat.
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Nicht einverstanden war Sommaruga, dass in einer externen Untersuchung geklärt werden soll, ob das Bundesamt für Verkehr bei der Aufsicht über die Postauto-Buchhaltung Fehler gemacht hat.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 12.03.20 0
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Der Ständerat hat am Mittwoch eine Aussprache zur Postauto-Affäre geführt. Anlass waren mehrere Vorstösse, die seine Geschäftsprüfungskommission (GPK) formuliert hat. Sie hatte die Affäre untersucht und im vergangenen November ihren Bericht dazu veröffentlicht.

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Darin macht die GPK den Bundesrat und die Verwaltung mitverantwortlich dafür, dass die Post mit illegalen Buchungstricks zu hohe Subventionen für Postauto erschlichen hatte. Ein Grund dafür war die Vorgabe des Bundesrats, Gewinne zu erwirtschaften, obwohl das im subventionierten regionalen Personenverkehr verboten ist.

Es habe sich um eine Kombination von Schwachpunkten bei Bundesrat und Verwaltung gehandelt, sagte GPK-Präsidentin Maya Graf (Grüne/BL). Die Reaktion nach deren Bekanntwerden sei zwar angemessen gewesen, doch blieben viele Fragen ungeklärt. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die GPK eine Motion und sechs Postulate formuliert.

Der Ständerat nahm jedoch nur jene an, die der Bundesrat zur Annahme empfohlen hat. In ihrer Stellungnahme hatte die Regierung die Vorwürfe der GPK zurückgewiesen. Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass der Bundesrat den bundesnahen Unternehmen innerhalb der strategischen Ziele unternehmerische Freiheit lasse. Diese strategischen Ziele stünden aber nicht über dem Gesetz.

Lehren aus der Affäre ziehen

Einverstanden erklärte sich Sommaruga mit dem Auftrag, eine Gesamtbilanz zur Postauto-Affäre zu ziehen, sobald das laufende Verwaltungsstrafverfahren abgeschlossen ist. Die Klärung verschiedener Fragen hänge von dessen Ausgang ab, erklärte Graf. Die GPK erwarte vom Bundesrat, dass er darlege, welche allgemeinen Lehren er aus der Affäre ziehe.

Nicht einverstanden war Sommaruga hingegen mit dem Auftrag, mit einer externen Untersuchung klären zu lassen, ob das Bundesamt für Verkehr bei der Aufsicht über die Postauto-Buchhaltung Fehler gemacht hat. Diese Frage sei bisher nicht untersucht worden, erklärte Marco Chiesa (SVP/TI). Sommaruga widersprach: Das BAV habe diese Abklärungen schon gemacht und das Controlling-System entsprechend angepasst. Der Ständerat lehnte das GPK-Postulat in der Folge ab.

Kein neuer Ausschuss

Ebenfalls gescheitert ist ein verbindlicher Auftrag, einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einzurichten. Dieser sollte die Koordination zwischen den Departementen verbessern, die Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates vorbereiten und regelmässig Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der bundesnahen Unternehmen führen.

Die Verantwortung liege beim Gesamtbundesrat, sagte Sommaruga. Dieser habe die Möglichkeit, einen Ad-hoc-Aufsichtsausschuss einzusetzen. "Wir sehen den Vorteil eines zusätzlichen Ausschusses nicht", sagte Sommaruga.

Nichts anfangen konnte Sommaruga auch mit einem Postulat zum Frankreich-Abenteuer CarPostal France. Die Postauto-Tochter war in Frankreich in erster Instanz wegen Verstosses gegen das Freihandelsabkommen verurteilt worden.

Die GPK wollte die Rechtmässigkeit der umstrittenen Subventionen untersuchen lassen. Die Frage ist ungeklärt, weil das Verfahren in Frankreich mit einem Vergleich endete. Das Freihandelsabkommen sei gar nicht betroffen, sagte Sommaruga. Der Ständerat lehnte auch dieses Postulat ab.

Diskussion über Gewinne

Einverstanden erklärt hatte sich der Bundesrat hingegen mit drei weiteren Prüfaufträgen. Im Auftrag des Ständerats wird er das Thema Gewinne untersuchen. Das GPK-Postulat wirft die Frage auf, ob die Rechtsgrundlagen zur Verwendung von Überschüssen im regionalen Personenverkehr überarbeitet werden müssen. GPK-Sprecher Daniel Fässler (CVP/AI) erinnerte an den Zielkonflikt zwischen Renditeerwartungen und Gewinnverbot. Es brauche eine Grundsatzdiskussion zu dem Thema.

Ein weiteres Postulat soll klären, ob die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr angepasst werden muss. Schliesslich will der Ständerat vom Bundesrat untersuchen lassen, ob es sinnvoll wäre, alle bundesnahen Unternehmen künftig als "Gesellschaften des öffentlichen Interesses" einzustufen. Solche werden einer strengeren Revision unterzogen.

Der GPK hatte in ihrem Bericht neben den Vorstössen insgesamt 15 Empfehlungen formuliert. Die meisten davon will der Bundesrat umsetzen.

12. März 2020, 08:30
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