Heiratsstrafe | Heiratsstrafe und Heiratsbonus
Ständerat entscheidet über die Abschaffung der Heiratsstrafe
Ehepaare sollen nicht mehr Steuern zahlen müssen als Konkubinatspaare. Der Ständerat nimmt (heute) Montag einen neuen Anlauf, um die Heiratsstrafe abzuschaffen.
Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 hat das Stimmvolk eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.
Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss der Urnengang wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt davon ab, ob sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage ausgearbeitet.
Anträge auf Rückweisung
Die vorberatende Ständeratskommission stimmte dieser mehrheitlich zu, doch liegen dem Ständerat zwei Anträge auf Rückweisung vor. Diese sind in der Kommission nur knapp gescheitert.
Eine Minderheit aus SP- und FDP-Vertreterinnen und -Vertretern möchte den Bundesrat beauftragen, andere Modelle vorzulegen - namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell und ein Modell mit Individualbesteuerung - oder die Vorlage zumindest zivilstandsneutraler auszugestalten.
Tieferer Betrag ist geschuldet
Geht es nach dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission, rechnen die Steuerbehörden künftig bei Ehepaaren zwei Varianten durch: Eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann der tiefere Betrag.
Anders als der Bundesrat will die Ständeratskommission den Elterntarif beibehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen. Dieser Änderung stimmte sie mit Stichentscheid des Präsidenten zu.
Paare mit Kindern gleichstellen
Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechter gestellt als bisher - und schlechter als Ehepaare mit Kindern. Das will die Mehrheit der Kommission nicht.
Die Reform würde in der Version des Bundesrates bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken führen. Davon entfielen rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone. Die Version der Ständeratskommission würde etwas mehr kosten.
Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss den neuen Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.
Neben der Heiratsstrafe gibt es auch einen Heiratsvorteil: Rund 200'000 Einverdiener- und 124'000 Zweiverdienerehepaare sowie 58'000 Rentnerehepaare kommen in den Genuss einer Minderbelastung von mehr als 10 Prozent gegenüber einem Konkubinatspaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Unter dem Strich leiden rund 704'000 Paare unter der Heiratsstrafe, rund 382'000 profitieren vom Heiratsvorteil.
Keine Änderung bei Sozialversicherungen
Die Volksinitiative der CVP fordert neben der Abschaffung der Heiratsstrafe auch eine Abschaffung der Diskriminierung in den Sozialversicherungen. Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht hier keine Änderungen vor: Aus Sicht des Bundesrates sind Ehepaare bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt.
Ob sie die Initiative zurückzieht, entscheidet die CVP wohl erst nach der parlamentarischen Beratung. Sie liess aber durchblicken, dass auch sie eine Regelung auf Gesetzesebene bevorzugen würde.
Umstrittene Definition der Ehe
Das hängt mit dem Initiativtext zusammen, der inzwischen selbst innerhalb der Partei umstritten ist, weil er eine Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau enthält. Das würde eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verhindern. Eine Mehrheit der CVP-Basis befürwortet jedoch die "Ehe für alle".
Die CVP will denn auch Hand bieten dazu. Die Abschaffung der Heiratsstrafe bleibe aber das oberste Ziel, hielt sie fest. Ein Rückzug der Initiative ist möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Die gesetzlichen Fristen sehen vor, dass die Abstimmung spätestens am 27. September 2020 stattfinden muss. Der Termin müsste somit vor dem 27. Mai festgelegt werden.
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