Bundesanwalt | SSK warnt: Sollte Lauber nicht wiedergewählt werden, könnten entscheidende Projekte stark verzögert werden oder gar scheitern
Staatsanwälte-Konferenz fordert Wiederwahl von Bundesanwalt Lauber
Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) fordert die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Die Gerichtskommission des Bundesparlaments empfiehlt seine Nicht-Wiederwahl. Ein solcher Schritt würde die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gefährden, befürchtet die SSK.
Auch die Fortsetzung entscheidender Projekte würde aufs Spiel gesetzt, teilte die Konferenz am Freitag mit. An einer ausserordentlichen Sitzung beschloss der Vorstand einstimmig den Einsatz für Laubers Wiederwahl.
Bundesanwalt Lauber habe sich unermüdlich und erfolgreich für die Strafverfolgung eingesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und ihm habe reibungslos funktioniert. Entscheidende Arbeit habe der oberste Strafverfolger des Bundes bei der Cyberkriminalität, Terrorismusbekämpfung und Kommunikationsüberwachung geleistet.
Sollte Lauber nicht wiedergewählt werden, könnten entscheidende Projekte stark verzögert werden oder gar scheitern, warnt die SSK. Eine Abwahl wäre gegen innen und aussen ein schlechtes Signal. Die Konferenz vertraue indessen darauf, dass das Parlament der Gerichtskommission nicht folgt und sich für ein funktionierendes Strafverfolgungssystem einsetzt.
Lauber selbst hält seine Kandidatur für die Amtsperiode 2020 bis 2023, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch nach dem Entscheid der Gerichtskommission mitteilte.
Das Parlament entscheidet am 25. September, ob es Lauber für eine weitere Amtsperiode wählt oder nicht. Folgt die Vereinigte Bundesversammlung der Gerichtskommission, wird die Stelle ausgeschrieben.
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