Justiz | Mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt

Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren.
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Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 22.11.19 0

Der Luzerner Spitzenspringreiter Paul Estermann hat in den Augen des Richters zwei Pferde übermässig mit der Peitsche traktiert. Der 52-Jährige ist deshalb der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte habe die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt, es liege eine mehrfache Tierquälerei vor, heisst es in der Kurzbegründung des Urteils, die das Bezirksgericht Willisau am Freitag veröffentlichte. Estermann wird zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe der Stute "Castelfield Eclipse" 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt und den Wallach "Lord Pepsi" zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren. Der Einzelrichter hält fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen seien.

Der Beschuldigte hatte vor Gericht gesagt, er schlage kein Pferd, um bessere Trainingsresultate zu erzielen. Die Verteidigung stellte die Zeugenaussagen sowie die Beweiskraft der Fotos in Frage. Sein Mandant könne als international erfolgreicher Springreiter mit Pferden umgehen. Estermann sei freizusprechen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat dagegen Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.

22. November 2019, 12:30
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