Eidg. Abstimmungen | Sozialversicherungen

Sozialdetektiv-Befürworter lancieren Abstimmungskampagne

Versicherte sollen bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observiert werden können (Symbolbild).
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Versicherte sollen bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observiert werden können (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: SDA 19.10.18 0
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Die Änderung des Sozialversicherungsgesetzes schaffe eine Grundlage für bewährte Praktiken, gewährleiste Rechtssicherheit und erhöhe die Transparenz. Die Befürworter von Sozialdetektiven zur Aufdeckung von Betrugsfällen haben am Freitag ihre Kampagne lanciert.

Die Überwachung von Versicherten als letztes Mittel habe sich bewährt, heisst in einer Mitteilung des überparteilichen bürgerlichen Komitees "Ja zu Fairplay im Sozialversicherungsrecht". Die Versicherungen hätten so in den vergangenen Jahren jährlich 80 Millionen Franken einsparen können. Davon profitierten alle, die Prämien zahlten.

Die Überwachung von Versicherten sei nur unter klaren Vorgaben erlaubt und nur das letzte Mittel, betonten die Vertreterinnen und Vertreter von CVP, SVP, FDP, GLP und BDP gemäss Medienmitteilung vor den Medien mehrfach. Die Bedingungen für eine Observation seien sehr restriktiv. Es sei ganz klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht.

Als Mitglied der Sozialbehörde der Stadt Regensdorf ZH sei sie immer wieder erstaunt, wie unverfroren angeblich Mittellose den Sozialstaat hintergingen, liess sich Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH) in der Mitteilung zitieren. Die Überwachung sei das letzte Mittel, Sozialversicherungen zu schützen und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken.

Die effektive Bekämpfung von Missbrauch habe auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Betrüger, ergänzte Nationalrätin Ruth Humbel (CVP/AG) laut Mitteilung. Das Instrument wirke somit auch präventiv.

Überwachung auf Verdacht

Die Räte hatten das Gesetz in der Frühjahressession verabschiedet. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Neben Bild und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. Über die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts wird am 25. November abgestimmt.

Eine Bürgerinnen- und Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg hatte erfolgreich das Referendum gegen das Gesetz ergriffen. Mit dem Referendum kämpfe man gegen die "willkürliche Überwachung". Zudem werde jeder und jede unter Generalverdacht gestellt, der Leistungen der Sozialversicherungen beziehe, hiess es Mitte September anlässlich der Lancierung der Nein-Kampagne.

Die Gesetzgebungsarbeiten gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zurück. Dieser hatte festgestellt, dass in der Schweiz eine klare und detaillierte gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils mussten die IV und die Unfallversicherer ihre Beobachtungen einstellen.

19. Oktober 2018, 13:50
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