Wildtiere | Berner Konvention berät Antrag im November
Schweiz beantragt Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs
Die Schweiz hat am Donnerstag im Auftrag der UREK des Ständerats bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag um Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» eingereicht. Über den Antrag wird im November beraten.
Auch mit der Rückstufung bliebe der Wolf ein geschütztes Tier, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Umwelt BAFU am Donnerstag. Die Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» würde aber den Umgang mit dem Wolf in Europa zwischen den Ländern harmonisieren.
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hatte 2006 ein gleiches Begehren der Schweiz schon einmal abgelehnt. Weil seither die Wolfsbestände gewachsen sind, wird unterdessen in verschiedenen westeuropäischen Staaten die Forderung nach der Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs diskutiert.
In der Schweiz wanderten die ersten Wölfe gemäss BAFU 1995 zu. Vor sieben Jahren bildete sich in Graubünden das erste Rudel. In der Folge wuchs der Wolfsbestand auch in den Schweizer Alpen rasch an, auf heute drei bis vier Rudel und insgesamt rund 50 Wölfe.
Die zurzeit im Parlament diskutierte Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz), bei der die Bestandsregulierung von Wolfsrudeln erleichtert werden soll, wird von diesem Antrag nicht beeinflusst. Die aktuelle Revision des Jagdgesetzes ist innerhalb der geltenden Bestimmungen der Berner Konvention möglich.
pan
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar