Justiz | Geld abgezweigt für «Anerkennung der Medien und Sponsoren». Die sportlichen Erfolge des Frauenteams hätten ihm nichts bedeutet
Schaffhauser Kantonsgericht: Ex-Rimuss-Finanzchef gibt Verfehlungen zu
Der ehemalige Finanzchef der Getränkefirma Rimuss muss sich heute Mittwoch vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten. Er soll Firmengelder im Umfang von 2 Millionen Franken veruntreut und damit ein Fussball-Frauenteam finanziert haben. Er gab zu, das Geld abgezweigt zu haben.
Als Grund, weshalb er das Geld abgezweigt hatte, gab er die «Anerkennung der Medien und Sponsoren» an. Die sportlichen Erfolge des Frauenteams des FC Neunkirch hätten ihm nichts bedeutet. «Emotional war ich nicht mehr da.»
Die Fragen des Richters zu seinen unerlaubten Umbuchungen und Abzweigungen beantwortete er präzise und offen. Mit dem Geld aus der Rimuss-Firmenkasse beglich er nebst den Löhnen auch die Mieten und Krankenkassenprämien der Spielerinnen.
Aber auch seine eigene Putzfrau buchte er übers Geschäft ab. Sie kostete über die Jahre etwa 25'000 Franken.
Zu Geld kam er vor allem durch einen Kontokorrent-Kredit. Rimuss gewährte ihm eine Limite von maximal 100'000 Franken. Zwischen 2011 und 2017 war das Konto allerdings stets überzogen. Um bei der Revisionsstelle nicht aufzufallen, fälschte er gemäss Anklage unter anderem einen neuen Kredit und schaukelte der Prüfungsstelle vor, dass die Kreditlimite bei 200'000 Franken liege.
Falsche Zahlungen an eigenen Sohn
Da der Beschuldigte das Konto aber immer weiter überzog, bewirkte er, dass Rimuss seinem eigenen Sohn gefälschte Lohnansprüche auszahlte. Das Geld landete aber nicht bei seinem Sohn, sondern im Kontokorrent-Konto, um die Schuld zu begleichen.
Er habe ohne genaue Strategie gehandelt, sagte er vor Gericht. Als er dann mit einer Selbstanzeige der Revision zuvorkam, sei bei ihm eine Welt zusammengebrochen. Er habe damals an Selbstmord gedacht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, Anstiftung zu Gehilfenschaft und mehrfache Urkundenfälschung vor. Dafür soll er mit einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren bestraft werden.
Geringere Strafe für Gehilfin
Vor Gericht steht auch eine 32-jährige ehemalige Rimuss-Mitarbeiterin. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft und mehrfache Urkundenfälschung vor. Für sie fordert die Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten.
Vor Gericht gab sie sich in grossen Teilen ahnungslos. Sie habe die Buchungen ausgeführt, weil der Angeklagte ihr Vorgesetzter gewesen sei. Sie spielte gemäss Anklageschrift selber in der Frauenmannschaft des FC Neunkirch. Im Sommer 2016 war sie sogar Trainerin der ersten Mannschaft.
Der Angeklagte ist seit der Aufdeckung vor zwei Jahren tief gefallen. Rimuss fordert von ihm 2 Millionen Franken zurück. Vermögen habe er keines, sagte er vor Gericht. Heute lebt er von monatlich 1500 Franken. Mit einem Finanzberater habe er einen Schuldenplan aufgestellt, um seine Schulden abzustottern.
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