Sozialversicherungen | Unterschriften können bis Juli gesammelt werden
Referendumsfrist zur Überwachung Versicherter läuft
Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes zur Überwachung von IV-Rentnern haben bis zum 5. Juli Zeit, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Die Frist ist am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden.
National- und Ständerat hatten das Gesetz in der vergangenen Frühjahrssession verabschiedet. Dieses ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die IV, sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.
Gegen das Gesetz stellten sich im Parlament SP und Grüne. Ein Referendum wurde bislang aber nicht angekündigt. Die Referendumsfrist läuft auch für weitere in der Frühjahrssession angenommene Vorlagen. Dazu gehört etwa ein Bundesbeschluss zur Finanzierung des Schengen-Fonds für die innere Sicherheit.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar