Prozess | Sie wollte damit den Tod als Suizid aussehen lassen
Rattengift für den Ehemann: 13 Jahre für Portugiesin
Eine 32-jährige Portugiesin ist am Freitag in Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach sie des versuchten Mordes an ihrem Ehemann schuldig.
Die ehemalige Assistenzärztin am Freiburger Kantonsspital hatte den Belgier 2012 im Spital kennengelernt. 2013 heiratete sie den deutlich älteren Mann und zog zu ihm. Doch verschlechterte sich die Beziehung schon bald und der Belgier sagte der Portugiesin, er wolle die Scheidung.
Im April 2014 reiste die Frau in Begleitung eines brasilianischen Gebliebten von Portugal her nach Rossens FR zu ihrem Ehemann. Sie bedrohte den Mann mit einem Gewehr. Dann zwang sie ihn laut Anklageschrift, eine Mixtur aus Rattengift und Insektizid zu trinken. Sie wollte damit den Tod als Suizid aussehen lassen.
Obwohl der Ehemann von der Flüssigkeit trank, gelang es ihm, sich zu erheben und in Richtung Haustür zu flüchten. Er hatte sich zuvor eine Zeit lang tot gestellt. Der Brasilianer folgte ihm aber, nahm ihn zwischen seine Beine, würgte ihn und raubte ihm so das Bewusstsein. Danach deckte er den Belgier mit Schlägen ein.
Ausserdem schnitt ihm die Portugiesin mit einem Messer in den Arm. Dies, um den Tod doch noch als Suizid erscheinen zu lassen. Wie durch ein Wunder überlebte aber der Belgier und schaffte es, das Haus zu verlassen und Nachbarn zu rufen.
Nach der Tat flüchteten die Portugiesin und ihr Freund nach Brasilien, wo die Frau im Sommer 2014 verhaftet wurde. Gut ein Jahr später wurde sie ausgeliefert. Ihr Freund kann nicht ausgeliefert werden und befindet sich auf freiem Fuss. Der Belgier leidet seit dem Überfall unter psychischen und körperlichen Beschwerden.
«Skrupellos gehandelt»
Das Strafgericht des Saanebezirks in Freiburg hat nun geurteilt, es handle sich nicht um eine versuchte Tötung, sondern um versuchten Mord. Finanzielle Interessen seien im Spiel gewesen und die Frau habe verwerflich und skrupellos gehandelt. Den Angriff habe sie geplant und kaltblütig ausgeführt.
Nichts wissen wollte das Gericht von angeblichen Drohungen des Ehemanns, welche die Portugiesin als Motiv für ihr Handeln geltend gemacht hatte. Die Staatsanwältin beantragte am Prozess eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, der Verteidiger eine solche von acht Jahren.
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