Wirtschaft | Die PostAuto Schweiz AG kommt nicht zur Ruhe

PostAuto hat Chauffeure zu wenig Zulagen und Spesen bezahlt

Abrechnung. Zwei Millionen Franken erstattet die PostAuto Schweiz AG ihren Chauffeuren für fehlerhafte Spesen- und Zulagenabrechnungen zurück.
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Abrechnung. Zwei Millionen Franken erstattet die PostAuto Schweiz AG ihren Chauffeuren für fehlerhafte Spesen- und Zulagenabrechnungen zurück.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 17.09.18 0
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Postauto-Chauffeure haben von ihrem Arbeitgeber jahrelang zu wenig Zulagen und Spesen erhalten. Strittig ist, ob eine Rückerstattung nur für die Jahre 2016 und 2017 oder rückwirkend für weitere Jahre geleistet werden muss.

Zwei Millionen Franken erstattet die PostAuto Schweiz AG ihren Chauffeuren für fehlerhafte Spesen- und Zulagenabrechnungen zurück. PostAuto Schweiz bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Blick».

Konkret geht es um die Auswärtspausen der Chauffeure. Muss ein Fahrer seine Pause an einem anderen Ort verbringen als an seinem vertraglich festgelegten Dienstort, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitszeitanrechnung sowie eine Verpflegungskosten-Entschädigung.

Systematischer Fehler

In den vergangenen Monaten hätten mehrere Chauffeure die Gewerkschaft Syndicom über fehlerhafte Zulagen- und Spesenabrechnungen informiert. Zunächst sei man von Einzelfällen ausgegangen, als sich diese aber gehäuft hätten, habe man feststellen müssen, dass es sich um einen systematischen Fehler handle, sagt Syndicom-Sprecher Christian Capacoel auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Die Gewerkschaft informierte umgehend PostAuto.

Bei PostAuto Schweiz heisst es, nach Bekanntwerden der Sachlage habe man «sofort reagiert und die Anpassungen zugunsten des Fahrpersonals vorgenommen». Die internen Systeme zur Berechnung der Entschädigungen seien «bereits auf den 10.12.2017 korrigiert» worden.

Ab welchem Zeitpunkt die Zulagen und Spesen falsch abgerechnet worden sind, lässt sich laut der Gewerkschaft aufgrund fehlender Angaben von PostAuto nicht feststellen. Die Gewerkschaft geht aber davon aus, dass Fehler bei der Spesen- und Zulagenabrechnung auch vor Inkrafttreten des aktuellen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) gemacht wurden.

17. September 2018, 13:24
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