Digitalisierung | Post will Kantonen neues System ab 2020 für Versuchsbetrieb anbieten

Post verfolgt nur ihr neues E-Voting-System weiter

Im Quellcode des E-Voting-Systems der Post wurden schwere Fehler entdeckt.
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Im Quellcode des E-Voting-Systems der Post wurden schwere Fehler entdeckt.
Foto: Keystone

Die Stadt Zug hat in Zusammenarbeit mit dem Departement Informatik der Hochschule Luzern und der Luxoft Holding Inc das erste benutzerspezifisch anpassbare, blockchainbasierte E-Voting-System der Schweiz entwickelt. Ende Juni 2018 wurde es in der Stadt Zug von Stadtpräsident Dolfi Müller mit seiner digitalen ID erstmals angewendet.
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Die Stadt Zug hat in Zusammenarbeit mit dem Departement Informatik der Hochschule Luzern und der Luxoft Holding Inc das erste benutzerspezifisch anpassbare, blockchainbasierte E-Voting-System der Schweiz entwickelt. Ende Juni 2018 wurde es in der Stadt Zug von Stadtpräsident Dolfi Müller mit seiner digitalen ID erstmals angewendet.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 05.07.19 0

Die Post lässt ihr bestehendes E-Voting-System fallen. Sie bietet es ab Freitag nicht mehr an. In den vier Kantonen, wo das System bisher im Einsatz war, steht es somit bei den nationalen Wahlen im Oktober nicht zur Verfügung. Die Post setzt voll auf ihr neues System.

Damit reagiert das Unternehmen auf den Bundesratsentscheid, E-Voting bis auf weiteres nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Unter dieser Voraussetzung ist der Aufwand für zwei Systeme zu gross und macht ökonomisch keinen Sinn, wie die Post am Freitag mitteilte.

Das neue System mit universeller Verifizierbarkeit will die Post den Kantonen ab 2020 für den Versuchsbetrieb anbieten. Ursprünglich war geplant, ab 2020 schrittweise auf das neue System umzusteigen.

Die Post unterzog dieses System im Frühling einem öffentlichen Intrusionstest. 3000 internationale Hacker bissen sich an ihm nach Postangaben die Zähne aus. Im Quellcode wurden allerdings schwere Fehler entdeckt.

Das bisherige System stand in den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Thurgau und Basel-Stadt. In ihm war nur die individuelle Verifizierbarkeit möglich. Dabei erhalten die Stimmenden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen Prüfcodes auf Papier. Diese vergleichen sie beim Abstimmen mit den Codes auf dem Bildschirm und wissen so, dass die Stimme korrekt in der Urne landete.

Das neue System verfügt zusätzlich über die universelle Überprüfbarkeit. Mit ihr können die Wahlbehörden prüfen, ob Stimmen in der elektronischen Urne manipuliert wurden. Das ist mit einer Nachzählung der Stimmzettel vergleichbar.

05. Juli 2019, 21:00
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Vorläufig keine Einigung über E-ID

Vorläufig zeichnet sich zwischen den Räten keine Einigung über die E-ID-Vorlage ab. Die Rechtskommission des Nationalrats lehnt die Beschlüsse des Ständerats fast durchwegs ab.

Mit 14 zu 11 Stimmen spricht sie sich dagegen aus, die Bedingungen zu lockern, unter welchen der Bund eine Verwaltungseinheit mit dem Betrieb eines E-ID-Systems beauftragen kann. Das teilte die Rechtskommission am Freitag mit. Die Beteiligung des Bundes an privaten E-ID-Ausstellern lehnt sie mit 17 zu 8 Stimmen ab.

 

Mit der gleichen Deutlichkeit will sie im Gesetz explizit Sorgfaltspflichten für die Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID erwähnen. Nur mit einer Stimme Unterschied lehnte die Rechtskommission die Einführung einer speziellen E-ID-Kommission ab, die anstelle des Informatiksteuerungsorgans die Anbieter einer E-ID anerkennen und beaufsichtigen soll.

Im umstrittensten Punkt haben sich die Räte allerdings schon geeinigt: Der Staat soll die Identität einer Person prüfen, herausgegeben würde die E-ID aber von privaten Unternehmen. Gegen diese Aufgabenteilung hat sich bereits Widerstand formiert, ein Referendum ist beschlossene Sache. Mit seinen Beschlüssen wollte der Ständerat den Gegnern teilweise entgegenkommen. Die Vorlage kommt nun zum zweiten Mal in den Nationalrat. sda

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