Mobilität | GA darf 15 Tage zusätzlich hinterlegt werden

öV-Branche entschädigt Abo-Kunden

Viele öV-Benützende haben derzeit ihre GA storniert. Der Branche entgehen nach eigenen Angaben insgesamt jeden Monat rund 500 Millionen Franken an Erträgen.
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Viele öV-Benützende haben derzeit ihre GA storniert. Der Branche entgehen nach eigenen Angaben insgesamt jeden Monat rund 500 Millionen Franken an Erträgen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 0

Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken- oder Moduljahresabonnements erhalten von der öV-Branche 15 Tage zusätzliche Kulanz. Rund 150'000 Kunden haben wegen der Corona-Krise ihr GA hinterlegt. Die Kulanzmassnahmen haben einen Gegenwert von 100 Millionen Franken.

Auch Monatsabonnenten werden entschädigt, wie Alliance Swisspass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs (öV), am Mittwoch mitteilte. Sie erhalten ja nach Verbund und Produkt entweder 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises vergütet.

Das Halbtaxabonnement wird nicht entschädigt, da es meist nach kurzer Zeit und wenigen Fahrten amortisiert ist, wie es in der Mitteilung heisst. GA-Kunden können während der ausserordentlichen Lage ihr Abo noch rückwirkend auf den 17. März 2020 hinterlegen. Der Entscheid muss formell noch genehmigt werden.

Um von den Entschädigungen profitieren zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Das GA muss ab dem 17. März bis zum Ende der ausserordentlichen Lage ununterbrochen gültig sein; bei den Verbund-, Strecken- und Modulabonnementen muss ein gültiges Abo am letzten Tag der ausserordentlichen Lage vorhanden sein; und bei Verbund-, Strecken- und Modulabonnementen sowie der Monatskarte zum Halbtax muss am 17. März ein gültiges Abo vorhanden gewesen sein.

Die Nachfrage im öV ist seit Beginn der ausserordentlichen Lage um rund 80 Prozent eingebrochen. Der Branche entgehen laut Mitteilung jeden Monat rund 500 Millionen Franken an Erträgen. Trotzdem stellt der öV im Auftrag des Bundes ein reduziertes Grundangebot sicher.

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Konsumentenschutz: «wenig kulante» Entschädigung

Der Konsumentenschutz ist grundsätzlich erfreut über die Entschädigung für einen Teil der Abo-Besitzer im öffentlichen Verkehr (öV). Leider sei die von Alliance Swisspass präsentierte Lösung aber "wenig kulant" und "sehr kompliziert". Pro Bahn fordert 30 statt 15 Kulanztage für Besitzer von Jahres-Abos.

Man habe Verständnis dafür,, dass es angesichts des Zeitdrucks und des komplexen Systems des öV eine anspruchsvolle Aufgabe gewesen sei, eine Entschädigungslösung für die verschiedenen Abos abzusprechen, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Mittwoch in einer Mitteilung. Für eine Reihe von Abos lägen nun Lösungen vor, die den Konsumenten entgegenkämen.

"Wir bedauern jedoch, dass sich der öffentliche Verkehr auf eine relativ komplexe und auch lückenhafte Lösung geeinigt hat", lässt sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder in der Mitteilung zitieren. Die zugesagten Entschädigungen enthielten Einschränkungen und die komplexe Regelung werde bei den Kunden viele Fragen aufwerfen. Auch die Administration der verschiedenen öV-Anbieter werde so unnötig belastet.

 

Leider seien ein paar konsumentenfreundliche Punkte nicht berücksichtigt worden, auf die der SKS im Kontakt mit Alliance Swisspass hingewirkt habe. Eine Reihe von Kunden gingen nun vollständig leer aus, namentlich die Besitzer eines Halbtaxabos oder eines Ausflugsabos.

Pro Bahn will 30 statt 15 Kulanztage

Pro Bahn, die Interessenvertretung der öV-Kunden, befürchtet bei aller Anerkennung für die Massnahmen, dass diese trotz allem nicht genügen könnten. Eine Kündigungswelle bei den Jahres-Abos müsse auf jeden Fall verhindert werden, heisst es in einer Mitteilung. Wenn dies nicht gelinge, werde das gesamte öV-System der Schweiz stark und auf lange Sicht geschwächt.

Deshalb müssten die Kulanztage von 15 auf 30 Tage, die entsprechenden Mehrkosten vom Bund getragen werden, so die Forderung von Pro Bahn. Die Schweiz sei auf einen leistungsfähigen öV angewiesen, um den drohenden Kollaps auf der Strasse zu verhindern und die Klima-Ziele zu erreichen. sda

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