Mobilität | GA darf 15 Tage zusätzlich hinterlegt werden
öV-Branche entschädigt Abo-Kunden
Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken- oder Moduljahresabonnements erhalten von der öV-Branche 15 Tage zusätzliche Kulanz. Rund 150'000 Kunden haben wegen der Corona-Krise ihr GA hinterlegt. Die Kulanzmassnahmen haben einen Gegenwert von 100 Millionen Franken.
Auch Monatsabonnenten werden entschädigt, wie Alliance Swisspass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs (öV), am Mittwoch mitteilte. Sie erhalten ja nach Verbund und Produkt entweder 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises vergütet.
Das Halbtaxabonnement wird nicht entschädigt, da es meist nach kurzer Zeit und wenigen Fahrten amortisiert ist, wie es in der Mitteilung heisst. GA-Kunden können während der ausserordentlichen Lage ihr Abo noch rückwirkend auf den 17. März 2020 hinterlegen. Der Entscheid muss formell noch genehmigt werden.
Um von den Entschädigungen profitieren zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Das GA muss ab dem 17. März bis zum Ende der ausserordentlichen Lage ununterbrochen gültig sein; bei den Verbund-, Strecken- und Modulabonnementen muss ein gültiges Abo am letzten Tag der ausserordentlichen Lage vorhanden sein; und bei Verbund-, Strecken- und Modulabonnementen sowie der Monatskarte zum Halbtax muss am 17. März ein gültiges Abo vorhanden gewesen sein.
Die Nachfrage im öV ist seit Beginn der ausserordentlichen Lage um rund 80 Prozent eingebrochen. Der Branche entgehen laut Mitteilung jeden Monat rund 500 Millionen Franken an Erträgen. Trotzdem stellt der öV im Auftrag des Bundes ein reduziertes Grundangebot sicher.
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