Bundesrat | Notrecht gegen Coronavirus
Öffentliches Leben eingeschränkt - Milliardenhilfe für Wirtschaft
Der Bundesrat ergreift weitreichende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Das öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt, an der Grenze werden wieder Kontrollen gemacht. Der Wirtschaft stellt der Bundesrat 10 Milliarden Franken zur Verfügung.
Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die Massnahmen gelten ab sofort. Alle Schweizer Schulen bleiben bis am 4. April geschlossen. Betroffen sind obligatorische Schulen, Hochschulen und weitere Ausbildungsstätten. Bereits angesetzte Prüfungen dürfen nur mit strengen Schutzmassnahmen durchgeführt werden.
In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Die anwesenden Personen müssen zudem die Hygieneempfehlungen einhalten und Abstandhalten können.
Ab sofort bis Ende April verbietet der Bundesrat alle Veranstaltungen ab 100 Personen. Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, können die Kantone Ausnahmen gewähren. Bei Veranstaltungen bis 100 Teilnehmenden müssen Massnahmen zum Schutz der Anwesenden ergriffen werden. Dies gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
10 Milliarden für die Wirtschaft
Der Bundesrat greift auch der Wirtschaft unter die Arme. Er hat 10 Milliarden Franken Soforthilfe bewilligt. Damit sollen vor allem die Löhne der Arbeitnehmenden weiterhin gezahlt werden. Konkret können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis zu 8 Milliarden Franken für die Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden.
Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort auf einen Tag reduziert. Eine Ausweitung auf befristete Arbeitsverhältnisse ist in Prüfung. Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung.
Der Bundesrat greift auch Veranstaltern von Sportanlässen und dem Kultursektor unter die Arme. Für ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich werden A-fonds-perdu 50 Millionen Franken bereitgestellt. Für den Profibetrieb im Mannschaftssport will der Bundesrat zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren. Dafür stehen ebenfalls 50 Millionen Franken zur Verfügung.
Kontrollen an der Grenze
Die Einreise von Italien in die Schweiz wird weiter eingeschränkt. Nur noch Schweizerinnen, Schweizer und Menschen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz wollen oder aus "absoluter Notwendigkeit" einreisen müssen, dürfen die Grenze passieren. Erlaubt bleiben der Transit- und der Warenverkehr.
Die Regierung hält weiter an ihrer Empfehlung fest, den öffentlichen Verkehr möglichst zu meiden. Von einem Verbot sieht er aber ab.
Einreisebeschränkungen an Südgrenze auch für Asylsuchende
Die Schweiz beschränkt wegen des grassierenden Coronavirus die Einreise aus Risikoländern und -gebieten. Die Schengen-Grenzkontrollen werden wieder eingeführt. Betroffen ist zurzeit Italien; die Einschränkungen gelten auch für Asylsuchende.
Einreisen dürfen an der Südgrenze nur Schweizer Bürger und Ausländer mit gültiger Aufenthaltsbewilligung. Einreisen aus beruflichen Gründen bleiben ebenfalls möglich. Das gelte namentlich für Grenzgänger sowie für Warenlieferungen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Freitag vor den Bundeshausmedien.
Durchreisen erlaubt
Auch Durchreisen bleiben erlaubt. Ebenso ist es möglich, die Grenze zu passieren, wenn eine Person sich in einer "Situation der äussersten Notwendigkeit" befindet, wie es in der Verordnung dazu heisst. Ob die Einreise dann bewilligt wird, liege im Ermessen der für die Grenzkontrolle zuständigen Behörden.
Der Bundesrat reagiere mit seinem Entscheid auf Ersuchen der Behörden in den Kantonen Tessin und Wallis. Wer einreisen wolle, müsse seinen Grund an der Grenze belegen, sagte Keller-Sutter. Der Bund will mit der Massnahme unter anderem verhindern, dass Menschen aus Italien sich in Schweizer Spitälern behandeln lassen.
Die Reisebeschränkung gilt laut Keller-Sutter auch für Asylsuchende. Sie würden gleich behandelt wie alle anderen aus Italien kommenden Personen. Eine absolute Notwendigkeit für eine Einreise bestehe nicht, da sie ein Asylgesuch problemlos in Italien stellen könnten.
Überstellungen suspendiert
Suspendiert sind die Überstellungen so genannter Dublin-Fälle von Italien an die Schweiz. Italien nimmt seit Ende Februar keine Asylsuchenden aus der Schweiz zurück, die im Rahmen des Dublin-Abkommens überstellt werden.
Die Wiedereinführung von Schengen-Grenzkontrollen habe sie der Europäischen Kommission am Vormittag notifiziert, sagte Keller-Sutter. Grenzkontrollen wolle der Bundesrat lageabhängig durchführen und die Lage laufend neu beurteilen.
Als Risikoländer und -gebiete gelten Staaten mit gemeinsamer Grenze zur Schweiz, die gemäss Verordnung "ausserordentliche Massnahmen" zur Einschränkung zur Verhütung einer Covid-19-Epidemie ergriffen haben. Die Verordnung enthält eine Liste dazu; zurzeit steht lediglich Italien darauf.
Die Bestimmungen in der Verordnung, die die Grenzübertritte betreffen, gelten vorderhand für sechs Monate. Sie kann laut Keller-Sutter auch früher aufgehoben werden, wenn die Massnahmen gegen die Erkrankung Covid-19 nicht mehr nötig sind.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar