Bundesrat | Wie lange die Beschränkung gelten soll, ist nicht festgelegt
Neuer Anlauf für Wartefrist für ausgeschiedene Bundesräte
Ehemalige Mitglieder des Bundesrats sollen nicht sofort nach dem Rücktritt ein Mandat annehmen dürfen, das einen engen Bezug zu ihrem Departement hat. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) nimmt einen neuen Anlauf für eine Karenzfrist.
Diese hat mit 15 zu 9 Stimmen eine Motion beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Wie lange die Beschränkung gelten soll, ist darin nicht festgelegt. Die Wartefrist sei "auf eine vernünftige Zeit zu beschränken", heisst es.
Eine Karenzfrist stand schon einmal zur Diskussion. Ausgelöst hatte die Debatte alt Bundesrat Moritz Leuenberger, der kurz nach seinem Rücktritt aus der Landesregierung beim Baukonzern Implenia Verwaltungsrat geworden war. Der Nationalrat unterstützte damals die Vorlage, der Ständerat sprach sich aber dagegen aus.
Abgelehnt hat die SPK eine parlamentarische Initiative, mit der die Ruhegehaltsregelung für ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte zu geändert werden soll. Sie hat mit 16 zu 8 Stimmen entschieden, beim heutigen System zu bleiben.
Ehemalige Mitglieder des Bundesrats erhalten lebenslang ein Ruhegehalt von 223'917 Franken. Der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr wollte dies durch eine reguläre berufliche Vorsorge ersetzen oder zumindest das Ruhegehalt kürzen. Die Mehrheit der SPK ist jedoch der Ansicht, dass Magistratspersonen ihren Rücktrittsentscheid unabhängig von finanziellen Überlegungen treffen können sollen.
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