PostAuto | Leuthard konnte wegen laufender Verfahren kaum Antworten geben

Nationalrat ist wegen Buchungs-Tricks bei PostAuto beunruhigt

In der Fragestunde der grossen Kammer konnte Verkehrsministerin Doris Leuthard wegen der laufenden Verfahren am Montag kaum Antworten geben. (Archiv)
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In der Fragestunde der grossen Kammer konnte Verkehrsministerin Doris Leuthard wegen der laufenden Verfahren am Montag kaum Antworten geben. (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 05.03.18 0
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Der Nationalrat hat viele Fragen zu den Gewinnverschiebungen bei PostAuto. In der Fragestunde der grossen Kammer konnte Verkehrsministerin Doris Leuthard wegen der laufenden Verfahren am Montag kaum Antworten geben.

Nicht weniger als neun Fragen hatten Ratsmitglieder eingereicht. Im Fokus stand neben der Untersuchung des Vorgefallenen das Engagement von PostAuto Schweiz AG in Frankreich. Ob die Tricksereien sich auf das Frankreich-Geschäft ausgewirkt hätten, lasse sich noch nicht sagen, sagte Leuthard. Sie verwies auf die Untersuchungen.

In Frankreich verwendet?

Guillaume Barazzone (CVP/GE) hatte wissen wollen, ob Gewinne in Frankreich mit Unterstützung von PostAuto Schweiz oder der Post zustande gekommen seien oder ob gar durch Tricksereien erlangte Mittel für das Engagement in Frankreich verwendet worden seien.

Barazzone erkundigte sich auch nach einer Ausstiegsstrategie für den Fall, dass das PostAuto-Tochterunternehmen CarPostal France wegen Staatssubventionierung verurteilt werden sollte. Leuthard wies auch hier auf das noch laufende Verfahren hin.

Ein französisches Gericht hatte CarPostal France 2016 zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Beschwerde dagegen ist noch hängig. Die PostAuto-Tochterfirma ist seit 2004 in Frankreich aktiv.

Werde das erstinstanzliche Urteil bestätigt, müsse die Post entscheiden, was sie für Schlüsse ziehen und welche Massnahmen sie ergreifen wolle, hielt Leuthard dazu fest. Der Bundesrat wolle der Post nicht ins operationelle Geschäft hineinreden.

Untersuchung der EFK begrüsst

Die PostAuto AG aus dem Postkonzern herauszulösen würde an der Situation nichts ändern, sagte die Verkehrsministerin zu einer Frage von Kurt Fluri (FDP/SO). Postauto sei seit jeher ein bedeutender Teil der Post und deren Identität.

Dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine Untersuchung der Post nun auf PostAuto konzentriert, begrüsst der Bundesrat. Zur Frage von Olivier Feller (FDP/VD), ob auch die Jahre 2016 und 2017 untersucht würden, sagte Leuthard, dass die Task Force des UVEK diese Zahlen unter die Lupe nehmen werde.

Regula Rytz (Grüne/BE) erkundigte sich nach Boni-Zahlungen für Post-Chefin Susanne Ruoff und die Geschäftsleitung von PostAuto. Diese Boni hingen von der Ergebnissen der Untersuchungen ab, sagte Leuthard. Sie verwies auf die neuen Vorgaben des Bundes zu Honoraren und Löhnen der obersten Kader der bundesnahen Unternehmen.

Die Postleitung hatte im Februar bekanntgegeben, dass die variablen Lohn-Bestandteile für die Geschäftsleitungsmitglieder von PostAuto aufgeschoben worden seien. Auch der Bonus für Ruoff wird aufgeschoben, offenbar auf deren eigenen Entscheid hin.

Weiterhin auf Traktandenliste

Der Fall PostAuto bleibt auf der Traktandenliste der laufenden Session. Das Büro des Nationalrats hat sieben Interpellationen für dringlich erklärt. Damit kann die grosse Kammer am 14. März, in der kommenden Sessionswoche, eine aktuelle Debatte über PostAuto führen.

Im Rahmen einer Revision hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) Anfang Februar festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im subventionierten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. 78 Millionen Franken muss PostAuto deshalb zurückzahlen.

Die Post untersucht die Vorgänge in den Jahren 2007 bis 2015 derzeit intern. Falls nötig, werde dieser Untersuchungszeitraum ausgedehnt, teilte das Unternehmen Mitte Februar mit.

Das Bundesamt für Polizei führt ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post. Der Bundesrat beschloss dies auf Antrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Weder die Bundesanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft Bern sind für den Fall zuständig.

05. März 2018, 18:18
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