Kriminalität | Hatte in mindestens 1300 Fällen Gewinnversprechen verschickt
Mutmasslicher Kaffeefahrten-Drahtzieher angeklagt
Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte von Uri, Nid- und Obwalden hat gegen einen mutmasslichen Kaffeefahrten-Drahtzieher Anklage erhoben. Er soll in der gesamten Deutschschweiz unzulässig Werbefahrten organisiert und falsche Gewinnversprechen gemacht haben.
Dem Beschuldigten werde unter anderem vorgeworfen, zwischen 2012 und 2016 in mindestens 1300 Fällen Wettbewerbstalons und Gewinnversprechen an Schweizer Haushalte verschickt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte der drei Kantone am Montag mitteilte. Sie klagte den 44-jährigen Mann wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb an.
Auslöser des Strafverfahrens waren Strafanträge des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), einer Konsumentenschutzorganisation sowie diverser Privatpersonen. Mit der Anklageerhebung am Landgericht Uri brachte sie nun "ein umfangreiches Urner Verfahren" zum Abschluss, schreibt die spezialisierte Staatsanwaltschaft weiter.
Opfer sind hauptsächlich ältere Menschen
Der Angeklagte soll offenbar hauptsächlich älteren Menschen Preise, Geschenke oder Gratisleistungen versprochen haben, die sie an Freizeitveranstaltungen oder Gewinnferien entgegennehmen dürften. Dort wiederum liess er Produkte zu stark überhöhten Preisen anbieten.
Die Teilnehmer aber erhielten die versprochenen Preise und Leistungen nicht, beziehungsweise nur dann, wenn sie einen Kaufvertrag abschlossen oder an bestimmten Veranstaltungen teilnahmen.
Die Ermittlungen erwiesen sich laut Mitteilung als "aufwändig und komplex". Einerseits aufgrund der vielen Einzelsachverhalten. Andererseits, weil sich der Beschuldigte als mutmasslicher Drahtzieher im Hintergrund aufhielt und sich hinter Strohmänner sowie wechselnden Firmenbezeichnungen versteckt haben soll. Zwischen Februar und Juni 2016 befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mahnt in der Medienmitteilung zu besonderer Vorsicht, falls Personen Gewinnschreiben in ihren Briefkästen vorfinden, die auf angebliche Wettbewerbe verweisen, an denen sie nicht teilgenommen haben.
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