Fall Marie | Ficht ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an
Mörder von Marie legt erneut Berufung ein
Der Mörder von Marie ruft erneut das Bundesgericht an. Er ficht die am vergangenen Donnerstag vom Kantonsgericht Waadt verkündete ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an.
Es ist bereits die zweite Berufung des Wiederholungstäters am Bundesgericht. Im März 2018 bestätigte das Bundesgericht nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf.
Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien. Der Fall ging zurück ans Kantonsgericht, das eine ordentliche Verwahrung anordnete. Gegen diese Entscheidung hat der Täter nun Berufung eingelegt.
Entführt und erdrosselt
Der Mann hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.
Er war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.
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