Justiz | Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme
Mit Kettensäge in Bar
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aus Schaffhausen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten und die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme bestätigt. Der Verurteilte hatte sich im August 2017 mit einer Kettensäge in eine Bar begeben.
Zuvor hatte der Geschäftsführer der Bar den Mann weggeschickt. Dieser kam mit einer Akku-Kettensäge zurück, liess den Motor aufheulen und richtete das Schwert vor sich nach oben.
Das Obergericht Schaffhausen bestätigte im Dezember 2018 die erstinstanzliche Verurteilung und wies die Berufung des Verurteilten und die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft ab.
Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid das Urteil des Obergerichts. Der Mann hatte eine Verurteilung wegen versuchter Drohung und nicht wegen vollendeter Drohung beantragt. Zudem verlangte er die Anordnung beziehungsweise die Fortführung der ambulanten Therapie statt der stationären Massnahme.
Angst verbreitet
Das Bundesgericht kommt in seinen Ausführungen zum Schluss, dass die anwesenden Personen in der Bar in Angst und Schrecken versetzt wurden und damit der Straftatbestand der Drohung erfüllt sei. Insbesondere, weil wenige Wochen zuvor ein Mann in Schaffhausen mit einer Kettensäge mehrere Personen in den Räumen einer Versicherungsgesellschaft verletzt hatte.
Auch die stationäre therapeutische Massnahme erachtet das Bundesgericht aufgrund des psychiatrischen Gutachtens als angebracht und verhältnismässig.
Der Verurteilte war 2010 bereits einmal in einem Strafverfahren begutachtet worden. Damals hatte der Gutachter - der gleiche wie im aktuellen Fall - ebenfalls eine stationäre therapeutische Massnahme empfohlen. Das Gericht ordnete jedoch eine ambulante Therapie an.
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