Kriminalität | Der Verurteilte wollte die Berichterstattung aus dem Gericht verhindern
Gericht Hinwil verurteilt Maurers Sohn zu bedingter Freiheitsstrafe
Alltäglicher Fall - aussergewöhnlicher Prozess: Heute Donnerstag hat das Bezirksgericht Hinwil einen der Söhne von Bundesrat Ueli Maurer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Er wurde unter anderem wegen Raub und versuchter Erpressung schuldig gesprochen.
Lange war unklar, ob Journalisten überhaupt Zutritt zum Prozess erhielten. Der Sohn des Zürcher SVP-Bundesrates zog bis vor Bundesgericht, um eine Berichterstattung aus dem Gerichtssaal zu verhindern. Er verlangte, dass die Medien erst nach Ende der Verhandlung mit groben Informationen versorgt werden sollen.
Der Sohn argumentierte, dass Medien bei anderen Straftätern anonymisiert berichten würden, bei ihm aber sicher nicht. Doch er stehe nur deshalb im Fokus, weil er Sohn eines Bundesrates sei.
Strenge Auflagen
Das Bundesgericht war jedoch anderer Meinung und entschied, akkreditierte Journalisten zuzulassen. Es bestehe ein öffentliches Interesse daran, dass über das Strafverfahren gegen einen Bundesrats-Sohn berichtet werde.
Nur so sei es möglich, die konkreten Straftatbestände und das Strafmass zu benennen - und nur so könne eine wirksame Justizkontrolle durch die Öffentlichkeit erreicht werden.
Um die Persönlichkeit des Beschuldigten zu schützen, verhängte das Bundesgericht aber scharfe Auflagen. Den jungen Mann zu fotografieren wurde genauso untersagt wie Angaben zu seinem Alter, seinem Wohnort oder seinem Beruf zu machen.
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