Bundesanwalt | Informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino
Lauber will Bundesanwalt bleiben und holt zum Gegenangriff aus
Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben. Er halte an seiner Kandidatur für eine weitere Amtszeit fest, sagte Lauber am Freitag vor den Medien in Bern. Er verteidigte sich - und attackierte seinerseits die Aufsichtsbehörde.
Die Vorverurteilung sei nicht richtig, sagte Lauber. Der Bundesanwalt sprach gar von einem "Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft" und einer "heraufbeschworenen institutionellen Krise".
Die Kritik richtete sich primär an die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) unter Leitung von Hanspeter Uster, die am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen den Bundesanwalt eröffnete. Diese Situation erschüttere ihn, sagte Lauber, zumal die Untersuchung jetzt erfolge - kurz bevor er sich im Sommer der Wiederwahl stellen muss.
Die AB-BA ziehe nicht in Betracht, dass er die Wahrheit sagen könnte. Das sei nicht nur eine Enttäuschung, sondern eine "Anmassung". Die Aufsichtsbehörde gehe nicht von einer Vertrauensbeziehung aus. Aussagen würden aus dem Zusammenhang gerissen.
Keine Erinnerung
Was die Vorwürfe gegen ihn betrifft, blieb Lauber bei seiner bisherigen Darstellung. Im Fokus stehen informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Dass das nicht geschah, sei die Ursache für die heutige "gravierende Situation", räumte Lauber ein. "Dafür trage ich die volle Verantwortung."
Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Lauber stritt aber ab, dieses bewusst verschwiegen zu haben. Er machte geltend, sich nicht daran erinnern zu können. Aufgrund von Agendaeinträgen und SMS gehe er davon aus, dass das dritte Treffen stattgefunden habe, sagte Lauber im April. "Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen."
Kein Motiv für Lüge
Dabei blieb Lauber am Freitag: "Wenn ich die Erinnerung nicht habe, habe ich sie nicht. Das kann man nochmals und nochmals abklären. Ich habe kein Motiv, nicht die Wahrheit zu sagen. Es macht doch keinen Sinn, ein Treffen zu verschweigen."
"Das mögliche dritte Treffen habe ich nicht selber herausgefunden, sondern aufgrund von Anfragen des ausserordentlichen Staatsanwalts aus dem Wallis", sagte Lauber. Das sei nicht optimal. Doch er habe die Wahrheit gesagt. Vor seinem Medienauftritt war Lauber von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommission befragt worden.
Disziplinaruntersuchung eröffnet
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hatte kurz vor dem Medienauftritt Laubers bekannt gegeben, dass sie eine Disziplinaruntersuchung eröffnet gegen den Bundesanwalt. Sie will mögliche Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes beim Fifa-Verfahrenskomplex disziplinarrechtlich klären.
Mit der Untersuchung wird eine externe Fachperson betraut. Damit wolle sie ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, schrieb die Aufsichtsbehörde. Um wen es sich handelt, soll später mitgeteilt werden. Mögliche Folgen einer Disziplinaruntersuchung sind eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Lohnkürzung von höchstens 10 Prozent für maximal ein Jahr.
Wiederwahl gefährdet
Die Wiederwahl für die dritte Amtszeit steht in der Sommersession an. Nächste Woche entscheidet die Gerichtskommission des Parlaments, ob sie den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfiehlt. Die offenen Fragen um die Treffen mit Infantino dürften Lauber zumindest Stimmen kosten.
Neben den Fragen rund um das Verschweigen des dritten Treffens steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung im Raum. Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitet hat. Arnold hatte nach Darstellung Laubers den Wunsch der Fifa-Führung nach einem Austausch mit der Bundesanwaltschaft übermittelt.
Arnold ist jedoch ein unbeteiligter Dritter. Sind Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen. Lauber betonte, es sei lediglich um Verfahrensfragen wie den Umgang mit der Datenmenge und die Bitte um Mitarbeit gegangen. Er wies auch stets darauf hin, dass Infantino nicht Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter sei.
Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Bundesanwaltschaft strebt an, die ersten dieser Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss zu bringen.
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