Telekom | Neue AGBs der Swisscom

Konsumentenschutz kritisiert Swisscom wegen Gebührenerhöhung

Swisscom verrechnet ab Oktober 2019 neu 2,90 Franken für den Erhalt einer Papierrechnung.
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Swisscom verrechnet ab Oktober 2019 neu 2,90 Franken für den Erhalt einer Papierrechnung.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 13.06.19 0
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Die Swisscom ändert per Oktober 2019 das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erhöht damit unter anderem die Gebühren. Dies führt zu scharfer Kritik des Konsumentenschutzes.

Mit den neuen AGBs erhöhe die Swisscom aber nicht nur die Kosten für Papierrechnungen, sondern lasse sich durch die Zustimmung der Kunden zu den neuen AGBs auch eine "Blankovollmacht" ausstellen, um Daten zu bearbeiten, warnte die Stiftung Konsumentenschutz (SKS) am Donnerstag in einer Mitteilung.

Klar ist, die Swisscom verrechnet am Oktober neu 2,90 Franken für den Erhalt einer Papierrechnung anstatt der bisherigen 1,50 Franken. Falls man die Rechnung am Postschalter begleichen will, kostet dies nochmals 3 Franken zusätzlich.

Papier kostet jährlich zwei Millionen

Begründet wird die Gebührenerhöhung mit stetig sinkenden Preisen in einem hart umkämpften Telekommarkt: "Der Versand der Rechnung auf Papier kostet jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag" teilte eine Sprecherin der Swisscom auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mit. Diese Kosten sollen nach Ansicht der Swisscom nicht alle Kunden mittragen.

Auch bezüglich der Postschalter-Gebühr verweist die Sprecherin auf hohe Kosten durch das Einzahlen am Schalter. Der manuelle Aufwand sei trotz einem Rückgang der Postschalterzahlungen seit 2016 nicht gesunken, weil etwa die gleiche Referenznummer benutzt werde oder Doppelzahlungen sowie von Hand ausgefüllte Einzahlungsscheine viel Aufwand verursachen würden.

Die Swisscom sei sich bewusst, dass die Änderungen auch ältere Kunden ohne Smartphone oder Internet betreffe. Kunden, die das Grundversorgungsangebot nutzen erhielten die Papierrechnung weiterhin kostenlos. Neu sei es zudem möglich, die Rechnung im Swisscom-Shop zu bezahlen. Bei Härtefällen versuche man, mit dem Kunden eine individuelle Lösung zu finden.

SKS: "Datenkrake" Swisscom

Dem Konsumentenschutz stösst zudem sauer auf, dass die Swisscom mit den neuen AGBs einen ungehinderten Umgang mit Kundendaten erhalte. Zwar gebe es ein Widerspruchsrecht (Opt-out). Dieses sei aber auf der Swisscom-Internetseite oder im eigenen Kundenprofil nur schwer zu finden. Die Swisscom entwickle sich damit zusehends zu einer "riesigen Datenkrake" kritisiert die SKS-Chefin Sara Stalder.

"Zudem dürfte das Opt-out nach einem Systemupdate wieder deaktiviert werden", warnte der Konsumentenschutz. Diese Aussage sei falsch, kontert die Swisscom. Man lege grossen Wert darauf, dass die Einstellungen in den Systemen den Wünschen der Kunden entspreche.

Unverständnis mitteilen

Wer mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sei, hat nun laut SKS ein sofortiges Kündigungsrecht, da die Swisscom zumindest mit den Gebührenanpassungen eine einseitige Änderungen von wesentlichem Vertragsinhalten vorgenommen habe. Zudem könnten die Kunden verlangen, dass der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werde. Die Swisscom wiederum habe dann allerdings das Recht, den Vertrag zu kündigen.

"Man sollte aber zuerst mal zeigen, dass man mit den neuen AGBs nicht einverstanden ist", rät SKS-Rechtschefin Cécile Thomi. Je nach Reaktion von Seiten der Swisscom seien dann weitere Schritte angezeigt.

Die Swisscom betonte jedoch, dass Kunden die Änderung entweder akzeptieren oder den Vertrag bis zum Inkrafttreten kündigen könnten. Ein Festhalten am bisherigen Vertrag und den alten AGBs sei aber nicht möglich.

13. Juni 2019, 14:18
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