Armee | 386 Risikoerklärungen erlassen
Knapp vier von fünf Stellungspflichtigen waren tauglich
In der Schweiz sind im vergangenen Jahr knapp vier von fünf Stellungspflichtigen tauglich für den Militärdienst oder den Zivilschutz gewesen. Im Rahmen der Personensicherheitsprüfung wurden 368 Risikoerklärungen erlassen.
In den Rekrutierungszentren der Schweizer Armee sind 2017 insgesamt 36'538 Stellungspflichtige abschliessend beurteilt worden, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mitteilte. 24'982 von ihnen waren tauglich für den Militärdienst und 3803 für den Zivilschutz.
Die Tauglichkeit betrug damit 78,8 Prozent, was einer leichten Steigerung um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. 7753 Personen wurden als medizinisch untauglich beurteilt. Die restlichen 1624 Stellungspflichtigen wurden aus verschiedenen Gründen zurückgestellt.
Die Militärdiensttauglichkeit hat sich laut VBS gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent erhöht, jene für den Zivilschutz ist um 1,7 Prozent gesunken. Je nach Kanton war die Tauglichkeitsquote sehr unterschiedlich. Sie variierte zwischen 55,8 Prozent im Kanton Neuenburg und 83,3 Prozent im Kanton Nidwalden.
3849 aller Militärdiensttauglichen wurden als Durchdiener rekrutiert. Sie leisten ihre gesamte Militärdienstzeit am Stück. 406 Frauen stellten sich freiwillig der Rekrutierung. Davon erhielten 341 einen definitiven Entscheid: 280 waren militärdiensttauglich, 16 schutzdiensttauglich und 45 medizinisch untauglich.
Probleme mit Rücken und Gelenken
Gründe für medizinische Untauglichkeit haben rein körperliche, rein psychische oder gemischte Ursachen. Bei den körperlichen Ursachen standen Probleme im Bereich des Rückens und der grossen Gelenke sowie der allgemeinen Konstitution im Vordergrund. Im psychischen Bereich waren laut VBS Defizite bei der psychischen Belastbarkeit, depressive Verstimmungen und Ängste sowie Drogenkonsum häufige Gründe.
Im Rahmen der Personensicherheitsprüfung sämtlicher Stellungspflichtigen seien 368 Risikoerklärungen erlassen worden, genau gleich viele wie im Vorjahr, schreibt das VBS weiter. Mit der Durchführung von Personensicherheitsprüfungen anlässlich der Rekrutierung will die Armee verhindern, dass Menschen, die ein mögliches Risiko für sich oder ihr Umfeld darstellen, eine Armeewaffe erhalten.
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