Umwelt | Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Klare Fronten bei Vorschlag für gelockerten Natur- und Heimatschutz
Der Vorschlag zur Lockerung des Natur- und Heimatschutzgesetzes hat in der Vernehmlassung klare Fronten hinterlassen. Die bürgerlichen Parteien und die Energiebranche sind für eine Gesetzesänderung. Linke, Grüne, Grünliberale sowie Natur- und Heimatschützer sind dagegen.
Die Gesetzesänderung für einen lockereren Natur- und Heimatschutz kommt von der Umweltkommission des Ständerats. Die Kantone sollen bei der Abwägung von Schutz und Nutzen mehr Gewicht bekommen.
Mit einem gelockerten Gesetz sollen Bewilligungsverfahren beschleunigt und erleichtert werden, besonders für Kraftwerkprojekte. Im Vordergrund steht da die Verbindlichkeit der Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission.
In der Vernehmlassung zog sich eine klare Trennlinie durch die politische Landschaft der Schweiz. Die bürgerlichen Parteien stehen hinter dem Vorschlag, der auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) zurückgeht.
Interessen neu gewichten
Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler könnten weiterhin "genügend geschützt" werden, zeigte sich die FDP in ihrer Antwort überzeugt. Mit der Revision werde Rechtssicherheit geschaffen, etwa beim verfahrensrechtlichen Stellenwert der Gutachten.
Auch die SVP erhofft sich mehr Rechtssicherheit im Bewilligungsverfahren und betont die Stärkung der kantonalen Interessen. Von Seiten der CVP hiess es, dies bedeute nicht eine Lockerung der hohen Anforderungen an Eingriffe in Objekte von Bundesinventaren, die die Revision ebenfalls unterstützt.
Für die Elektrizitätsunternehmen ist eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes "unumgänglich". Der Anteil erneuerbarer Energie solle künftig stark steigen. Da müssten die Interessen der Nutzung und des Schutzes neu gewichtet werden.
Die Anforderungen an Eingriffe blieben aber hoch, teilte der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) mit. Auch die Vereinigung zur Förderung der Windenergie begrüsst den Revisionsvorschlag.
"Massive Schwächung"
Auf der Gegenseite formierte sich in der Vernehmlassung die Front der Umwelt- und Heimatschutzorganisationen mit dem Beistand der SP, der Grünen und der Grünliberalen. Sie alle sprachen sich dafür aus, nicht auf den Änderungsvorschlag einzutreten. Ansonsten würden die Nutzungsinteressen mehr Gewicht bekommen als die Schutzinteressen, resümieren die Sozialdemokraten ihre ablehnende Haltung.
Die Grünen wollen keine Schwächung der Fachgutachten. Zudem finden sie die "Vermischung" der föderalen Ebenen "höchst problematisch". Es drohe eine "massive Schwächung der Schutzinteressen des Bundes", warnte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), die als Gutachterin fungiert. Mit der Revision kämen "unbestimmte Rechtsbegriffe" hinzu, die eine "erhebliche Rechtsunsicherheit" schaffen würden.
Laut dem Schweizer Heimatschutz handelt es sich um ein weiteres Projekt zum Abbau des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes. Die vom Volk 2017 angenommene Revision des Energiegesetzes erleichtere bereits die Realisierung von Projekten für erneuerbare Energie. Dieser Meinung ist auch die Grünliberale Partei Schweiz. Und die Umweltschutzorganisationen Pro Natura und WWF Schweiz fürchten um die "wertvollsten Landschaften und Naturgebiete der Schweiz".
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