Bundesgericht | Revisionsgesuch abgelehnt
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen bekennenden Pädophilen
Das Bundesgericht hat die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den bekennenden Pädophilen Beat Meier abgewiesen. Meier wurde 2003 vom Obergericht Zürich wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Das Obergericht ordnete zudem eine Verwahrung an.
Meier befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH. In seinem Revisionsgesuch machte er geltend, dass der Analverkehr mit seinem Stiefsohn zwingend zu Verletzungen hätte führen müssen. Dies sei damals so nicht festgestellt worden.
Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Zürcher Obergerichts, das eine Revision ablehnte. Wie die Vorinstanz kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass keine neuen Tatsachen vorliegen würden, die nicht bereits zur Zeit des Strafverfahrens bekannt gewesen seien.
Anfang der 1990er-Jahre heiratete Meier eine Frau aus der ehemaligen DDR. Er missbrauchte ihre beiden Söhne im damaligen Alter von sieben und zehn Jahren sexuell. 1993 wurde Meier in Frankreich verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert.
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