Sterbehilfe | Rechtsgrundlagen zur Sterbehilfe werden nicht präzisiert
Vom Tisch: Keine Reglementierung der organisierten Suizidhilfe
Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat nichts wissen von einer Präzisierung der Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Sterbehilfe. Er hat am Dienstag eine entsprechende Standesinitiative aus dem Kanton Neuenburg stillschweigend abgelehnt. Diese ist damit vom Tisch.
Eine Mehrheit hält die Initiative für überflüssig. Gemäss einhelliger Meinung der vorberatenden Kommission genügt das geltende Recht bei konsequenter Anwendung, um allfällige Missbräuche in der organisierten Sterbehilfe zu verhindern.
Die Initiative hatte zum Ziel, «das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren». Insbesondere hätte die Initiative die Sterbehilfe auch Personen mit altersbedingten Mehrfacherkrankungen anbieten wollen.
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